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Forschungsdekanat Medizinische Fakultät Heidelberg

 

Antragstellung

Eine Antragstellung im Rahmen des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms ist nur aufgrund spezifischer Ausschreibungen möglich.

Welche Ausschreibungen (call) derzeit offen sind, entnehmen Sie bitte der Homepage von Cordis: http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_calls. Aktuelle Ausschreibungen aus dem Bereich Medizin finden Sie auch unter "Laufende Ausschreibungen".

Ab dem Tag der Veröffentlichung haben Antragsteller bis zur Einreichungsfrist in der Regel etwa drei Monate Zeit ihren Projektantrag vorzubereiten. Allerdings geben die Zeitpläne in den vorläufigen Arbeitsprogrammen meist schon vorab Auskunft über geplante Ausschreibungen und ermöglichen dadurch eine längerfristige Planung. Auskünfte ob und ggfs. welche Ausschreibungen innerhalb der nächsten Wochen veröffentlicht werden, können Sie bei Frau Martina Manns erhalten.

 

Einige grundlegende Hinweise:

  • Beachten Sie für eine Antragstellung bitte unbedingt die für Ihre spezifische Ausschreibung genannten Ausschreibungsunterlagen, in denen die administrativen Rahmenbedingungen für eine Beteiligung festgeschrieben sind. Besonders wichtig sind dabei folgende Dokumente:
    • Ausschreibungstext „Call Fiche“
    • Arbeitsprogramm „Work program
    • Leitfaden für Antragsteller „Guide for Applicants
        
  • Anträge im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm werden mit Hilfe eines elektronischen online Systems (EPSS - Electronic Proposal Submission Service) vorbereitet und eingereicht. Informationen zum EPSS erhalten Sie über http://www.forschungsrahmenprogramm.de/epss.htm sowie https://www.epss-fp7.org/epss/welcome.jsp.
    Bitte beachten Sie: Der Antrag muss unbedingt innerhalb der im Ausschreibungstext formulierten Frist eingereicht werden. Aufgrund der immer wieder auftretenden technischen Probleme am Tag der Einreichungsfrist, wird dringend empfohlen, bereits einige Tage vorher fast fertige Konzepte auf den Server zu laden. Bis zur endgültigen Abgabefrist können diese immer wieder durch aktuellere und bessere Versionen überspeichert werden kann. Für die Begutachtung zählt ausschließlich die zuletzt auf den Server der EU-Kommission geladene Dateiversion.
     
  • Überprüfen Sie Ihre eigene Forschungsidee bitte auf folgende Grundüberlegungen:
    • Passen Forschungsidee und Ausschreibung genau zusammen?
    • Stimmt die wissenschaftliche Expertise im Konsortium?
    • Können Sie in kurzer Zeit (etwa 2-3 Monaten) ein überzeugendes Wissenschaftler-Kernteam zusammenstellen?
    • Haben die ausgewählten Partner komplementäre Kompetenzen?
       
  • Beachten Sie bereits bei Antragstellung die Evaluationskriterien, nach denen die Gutachter Ihren Antrag begutachten.

 

Evaluierung der Anträge

Projektvorschläge werden von der Europäischen Kommission mit Hilfe unabhängiger externer Gutachter bewertet und für eine Finanzierung ausgewählt. Die Evaluierungskriterien sowie eine genaue Beschreibung des Evaluierungsverfahrens werden im Vorfeld veröffentlicht.

Unabhängig von den eigentlichen Evaluierungskriterien müssen einige grundlegende Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag begutachtungsfähig („eligible“) ist:

  1. der Projektvorschlag muss dem Inhalt der aktuellen Ausschreibung, auf die sich der Antrag bezieht, entsprechen (Erfüllung des Kriteriums der „Relevanz“),
  2. Das beantragte Förderinstrument (z.B. ein collaborative project) für die jeweilige Ausschreibung vorgesehen sein. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Arbeitsprogramm.
  3. die Antragsunterlagen müssen vollständig sein, hierzu beachten Sie bitte den „Guide for Applicants“),
  4. die Beteiligungsregeln müssen z.B. im Hinblick auf Anzahl und Auswahl der Partner erfüllt sein,
  5. der im Arbeitsprogramm zur Ausschreibung aufgeführte Budgetrahmen darf nicht überschritten werden.