Studium & Lehre Studium Zahnmedizin Studienbewerber Bewerbung in höhere…

Bewerbung in höhere Semester

Anrechnung Studienleistungen Humanmedizin auf Zahnmedizin:

Änderungen zum Sommersemester 2026!

  • Eine Approbationsurkunde als Arzt/Ärztin allein reicht künftig nicht mehr aus, um Studienleistungen aus einem Studium der Humanmedizin gem. § 20 Abs. 4 bzw. §§ 29 Abs. 2 und 59 Abs. 2 ZApprO automatisch anerkannt zu bekommen.
     
  • Es besteht eine Anrechnungspflicht für Leistungen aus einem Humanmedizinstudium im Ausland
    • Vor Immatrikulation muss der Antrag auf Anrechnung von ausländischen Studienleistungen entweder beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (bei Geburtsort im Ausland) oder beim für den jeweiligen Geburtsort in Deutschland zuständigen Landesprüfungsamt gestellt werden.
       
  • Für die Anerkennung von Studienleistungen aus einem humanmedizinischen Studium gem. § 20 Abs. 4 bzw. §§ 29 Abs. 2 und 59 Abs. 2 ZApprO sind somit die folgenden Nachweise erforderlich:
    • Zeugnis über die bestandene M1-Prüfung bzw.
    • Zeugnis über die bestandene Ärztliche Prüfung.
    • Anrechnungsbescheid über die vollständig angerechnete M1-Prüfung durch ein deutsches Landesprüfungsamt bzw. Anrechnungsbescheid über einzelne Leistungsnachweise durch ein deutsches Landesprüfungsamt

Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester z. B. über Wechsel, Tausch oder Quereinstieg findet direkt bei der Universitätsverwaltung/ Studierendensekretariat der Universität Heidelberg statt. Zum Wintersemester ist eine Bewerbung nur in ungerade Fachsemester möglich, zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester.

  • Ein Tausch im 1. Fachsemester ist nicht möglich.
  • Mindestvoraussetzung für einen Studienplatztausch in die Vorklinik II / Phantomjahr (FS5, neue Approbationsordnung): Nachweis des bestandenen Ersten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung (Z1).
  • Mindestvoraussetzung für einen Studienplatztausch ins 1. klinische Semester (FS7, neue Approbationsordnung): Nachweis des bestandenen Zweiten Abschnittes der Zahnärztlichen Prüfung (Z2).
  • Mindestvoraussetzung für einen Quereinstieg: Nachweis der Leistungen aus einem anderen Studiengang, die bereits durch das Landesprüfungsamt anerkannt sind, sowie Nachweis der Fachstudienberatung.

Studienablauf Vorklinik

In der Datei Kursübersicht Vorklinik I + II (Zahnmedizin) finden Sie den Studienablauf der Vorklinik I (FS 1–4) und Vorklinik II (FS 5–6) im HeiCuDent-Curriculum – inklusive Verortung der Lehrveranstaltungen, Teilnahmevoraussetzungen, Bemerkungen sowie Ansprechpartnern für die Kursorganisation.

Entsprechend der durch das LPA angerechneten Fächer können Sie anhand der Übersicht Ihren möglichen Studienverlauf nachvollziehen. 

Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an die jeweils genannten Ansprechpartner.

Information für approbierte Humanmediziner (M3 in Deutschland bestanden bzw. gleichwertige Anrechnungen durch das LPA) sowie Bewerber mit bestandener M1-Prüfung gilt:

  • Bewerbung zum Wintersemester möglich, Bewerbung hat ins FS3 zu erfolgen
  • In der Vorklinik sind in der Regel folgende Leistungen zu absolvieren:
    • Praktikum der Berufsfelderkundung (BFE) Teil I – III (Teil II und III können ggf. verkürzt im Sommersemester absolviert werden)
    • Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Dentale Technologie (DT) (Sommersemester)
    • Praktikum der Zahnmedizinischen Propädeutik mit Schwerpunkt Präventive Zahnheilkunde (PZ) (Sommersemester)
    • Nachweis eines vorklinischen Wahlfachs (mind. 2 SWS, benotet; Anrechnung möglich)

Ansprechpartner

Zentrales Serviceportal der Universität

Alle Fragen zur Bewerbung in höhere Fachsemester beantwortet das Zentrale Serviceportal der Universität Heidelberg.

Fachstudienberatung

Für inhaltliche Fragen/ Äquivalenzbescheinigungen steht Ihnen die Fachstudienberatung gerne zur Verfügung.

DE