Körperspende
Das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Heidelberg hat u.a. die Aufgabe, künftige Ärzte und Ärztinnen über den Bau des menschlichen Körpers zu unterrichten. Weil sich die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander nur unzureichend aus Büchern und Bildern erschließen, erfolgt dieser Unterricht mit der erforderlichen Gründlichkeit nur an toten menschlichen Körpern. Das Institut benötigt deshalb Körper von Verstorbenen sowohl zur Aus- und Weiterbildung von Medizinern und Medizinerinnen sowie anderen Gesundheitsfachberufen als auch für die Forschung.
Jede/r Körperspender/in muss seinen / ihren Körper persönlich durch eine sogenannte Letztwillige Verfügung bereits zu Lebzeiten dem Institut vermachen. Die Letztwillige Verfügung kann nicht durch Dritte erfolgen.
Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und in unserem Einzugsgebiet wohnen, können Körperspender/innen werden. Unser Einzugsgebiet umfasst ab dem 01.01.2025 alle Ortschaften in der Bundesrepublik Deutschland, deren PLZ mit 64-, 67-, 68-, 69-, 74-, 75- oder 76- beginnen.
Bitte beachten Sie, dass die Letztwillige Verfügung im Falle eines Umzugs in ein Gebiet außerhalb unseres Einzugsgebiets erlischt.
Eine Vergütung der Körperspende („Verkauf des Körpers“) ist ausgeschlossen.
Das Institut erstellt keine Befundung von Erkrankungen oder der Todesursache.
Ist ein/e Körperspender/in gleichzeitig Organspender/in, hat eine umsetzbare Organspende selbstverständlich Vorrang.
Diese Verfügung erlangt erst mit dem Tod Wirkung und kann vom Körperspender / von der Körperspenderin jederzeit widerrufen werden. Ebenso ist das Institut berechtigt, die Annahme des Leichnams auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bitte treffen Sie daher für den Fall einer Ablehnung des Leichnams eine anderweitige Vorsorge für den Todesfall! Ablehnungsgründe können zum Beispiel sein:
- Amputationen ganzer Extremitäten,
- Untersuchung in einem pathologischen oder gerichtsmedizinischen Institut,
- meldepflichtige oder hochansteckende Erkrankungen,
- fortgeschrittene Zeichen der Verwesung,
- frische Operationen,
- stark untergewichtige (BMI unter 15) oder übergewichtige (BMI über 30) Personen,
- eine umgesetzte Organspende,
- Umzug in ein Gebiet außerhalb des oben genannten Einzugsgebiets unseres Instituts,
- Eintritt des Todes in Deutschland außerhalb des oben genannten Einzugsgebiets unseres Instituts, falls die Angehörigen die Überführungskosten nicht übernehmen,
- Tod im Ausland,
- Begrenzungen in der Konservierungs- und Lagerungskapazität des Institutes für Anatomie und Zellbiologie.
Abschluss der Letztwilligen Verfügung:
Gerne senden wir Ihnen die notwendigen Formulare zu, wenn wir Ihnen ein Vermächtnis als Körperspender/in anbieten können. Füllen Sie die Formulare aus und senden Sie diese eigenhändig unterschrieben an das Institut für Anatomie und Zellbiologie zurück. Der / die Verantwortliche des Instituts zeichnet diese gegen und schickt Ihnen ein Exemplar zusammen mit einem Körperspende Ausweis zurück, sofern die oben genannten Voraussetzungen für eine Körperspende erfüllt sind. Informieren Sie bitte unbedingt mindestens eine Person Ihres Vertrauens über die vorgesehene Körperspende, z.B. Partner/in, Freund/in, Hausarzt / Hausärztin.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Formulare zur Körperspende nur zusenden, wenn wir den Interessenten tatsächlich ein Vermächtnis anbieten können. Es existiert daher keine Warteliste, die Formulare sind nicht online abrufbar.
Vermächtnis bereits abgeschlossen – mögliche Änderungen
- Sie planen eine Änderung des Bestattungsortes, z.B. vom Ehrengrab der Universität zu einem Familiengrab? Bitte melden Sie sich bei uns.
- Sie sind umgezogen? Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse mit.
- Sie möchten, dass weitere Personen zur Trauerfeier eingeladen werden? Bitte melden Sie sich bei uns.
Welche Kosten übernimmt das Institut?
- die durch uns veranlasste Überführung vom letzten Aufbewahrungsort des Leichnams in unser Institut,
- die Einäscherung,
- die Beisetzung in der Ehrengrabstätte des Instituts auf dem Friedhof in Heidelberg-Kirchheim,
- die Pflege dieser Grabstätte.
Welche Kosten übernimmt das Institut zum Beispiel nicht?
- Überführung vom Sterbeort zu einem Bestatter, der nicht von uns beauftragt wurde, zu einem Friedhof oder einer Leichenhalle,
- vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams über Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen,
- Überführung zur Anatomie durch ein nicht von uns beauftragtes Beerdigungsinstitut,
- amtliche Gebühren (z.B. Ausstellung der Sterbeurkunde und Leichenschau)
- Bestattung außerhalb des Ehrengrabes des Instituts (z.B. Familiengrab).
Was geschieht mit dem Körper im Institut für Anatomie und Zellbiologie?
Der Körper wird zunächst durch die Injektion von Chemikalien in die Blutgefäße konserviert („einbalsamiert“) und verbleibt in diesem Zustand mehrere Monate, bevor er zu Aus- und Weiterbildungszwecken von Medizinern und Medizinerinnen und sonstigen Gesundheitsfachberufen oder zur Forschung verwendet wird.
Herstellung anatomischer Dauerpräparate
Das Institut benötigt zu Lehrzwecken von Zeit zu Zeit dauerhafte anatomische Präparate. Hierfür werden Teile des Körpers mit einem Kunststoff durchtränkt, welcher anschließend aushärtet, oder es werden Körperteile in einer konservierenden Flüssigkeit aufbewahrt. Eine Bestattung solcher Dauerpräparate entfällt.
Sie können Ihre Letztwillige Verfügung für die Herstellung von solchen dauerhaften anatomischen Präparaten erweitern, wenn sie möchten (siehe Letztwillige Verfügung: „Erweiterung“). Wenn Sie dies nicht wünschen, unterschreiben Sie diesen Teil der Letztwilligen Verfügung nicht.
Die Beisetzung
Die Verwendung der Körperspenden nimmt gewöhnlich 12-24 Monate in Anspruch. Bitte informieren Sie daher Ihre Angehörigen darüber, dass die Beisetzung erst danach erfolgen kann. Das Institut ist bestrebt, allen nur denkbaren Anforderungen an die Pietät zu genügen. Eine würdevolle Trauerfeier und Beisetzung im Beisein von Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche wird von uns veranlasst, falls Sie nicht auf eigene Kosten in einer anderen Grabstätte beerdigt werden wollen (siehe Letztwillige Verfügung: „Bestattungsort“). Die uns bekannten Personen, die an der Trauerfeier teilnehmen sollen, werden rechtzeitig zur gemeinsamen Trauerfeier und der nachfolgenden Beisetzung eingeladen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen und Freunde oder Bekannten ihre Adressen rechtzeitig bei uns hinterlegen.
HINWEISE FÜR HINTERBLIEBENE
Was muss sofort nach dem Tod veranlasst werden?
- Telefonische Benachrichtigung über einen eingetretenen Todesfall an das Institut für Anatomie und Zellbiologie, Telefon: 06221-54-8657 oder -56-38078 oder -56-37355. Sollte das Telefon 54-8657 nicht besetzt sein, wird Ihnen die Telefonnummer des von uns beauftragten Bestatters am Anrufbeantworter mitgeteilt.
- Ein Arzt / eine Ärztin Ihrer Wahl (nicht des Instituts) muss die Todesbescheinigung ausstellen.
- Bitte nennen Sie uns den Namen des Hausarztes / der Hausärztin des /der Verstorbenen. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie wird dort anrufen wegen nötiger medizinischer Informationen. Das ist wichtig für die Entscheidung, ob das Vermächtnis vom Institut für Anatomie und Zellbiologie angenommen werden kann oder nicht.
- Ein Hinterbliebener muss die Todesbescheinigung auf dem Standesamt abstempeln lassen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. (Dazu werden auch benötigt: Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, evtl. Heirats- und Scheidungsurkunde. Sollte hiervon etwas fehlen, kann auch eine „Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles“ ausgestellt werden. Das wäre vorerst ausreichend.)
- Danach müssen Todesbescheinigung und Sterbeurkunde zum Aufbewahrungsort des Verstorbenen gebracht werden.
- Telefonische Benachrichtigung des Instituts oder des Bestatters, dass die für die Überführung nötigten Papiere (Todesbescheinigung & Sterbeurkunde) vorhanden sind.
- Der Leichnam kann abgeholt werden, wenn die Verfügung vom Institut angenommen wird (siehe auch „Ablehnungsgründe“).
Kontakt
Wenn Sie sich für eine Körperspende interessieren, benötigen wir von Ihnen folgende 3 Informationen: Ihre Adresse, Ihr Geburtsdatum und Ihr Wunsch eine Körperspende abzuschließen. Bitte melden Sie sich schriftlich bei uns per Post oder E-Mail:
Anschrift:
Institut für Anatomie und Zellbiologie
Ressort Körperspende - Fr. Schulze
Im Neuenheimer Feld 307
69120 Heidelberg