Ethikkommission

Ethikkommission

Fakultät Kommissionen Ethikkommission

Ethikkommission der medizinischen Fakultät Heidelberg

Herzlich Willkommen!

Hier finden Sie alles Wichtige zu den Einreichungsmodalitäten, Sitzungsterminen, Ansprechpartner:innen, Bearbeitungszeiten sowie weitere hilfreiche Informationen.

Wir arbeiten in enger Kooperation mit den Bundesoberbehörden (BOB), mit dem Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (AKEK) und mit allen anderen nationalen Ethikkommissionen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Fragen oder Unklarheiten direkt mit uns Verbindung aufzunehmen.

Für Ihr Studienvorhaben wünschen wir Ihnen schon jetzt viel Erfolg!

Aktuelle Mitteilungen

Eine Studie - ein Votum: Möglichkeiten der Umsetzung des Beschlusses in Heidelberg

Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 14. Juni 2024 haben die Mitglieder des Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen in Deutschland einen Beschluss gefasst, nach dem für Forschungsvorhaben nach § 15 BO-Ä zukünftig nur noch das Votum einer nach Landesrecht gebildeten deutschen Ethikkommission erforderlich ist und bei anderen Ethikkommissionen, die für Ärzt:innen an beteiligten Prüfzentren verantwortlich sind, eine reine Anzeige ausreicht. Die Umsetzung dieses Vorgehens ist jedoch mit der Voraussetzung verbunden, dass die rechtlichen Gegebenheiten (→ Berufsordnung der Landesärztekammer) diese Möglichkeit einräumen. Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg sieht vor, dass durch jede zuständige Ethikkommission eine Bewertung des Forschungsvorhabens erfolgen muss. Bei der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät Heidelberg ist somit aktuell noch keine reine Anzeige eines Forschungsvorhabens mit Verweis auf ein bereits bestehendes Votum möglich.

Was bedeutet das konkret?

Wird ein Forschungsvorhaben nach § 15 BO-Ä durch Ärzt:innen am Universitätsklinikum Heidelberg / der Universität Heidelberg / dem DKFZ Heidelberg durchgeführt, an der sich weitere Ärzt:innen an anderen Standorten beteiligen, so müssen der Ethikkommission Heidelberg die vollständigen Antragsunterlagen für eine sog. Sonstige Studie zur Begutachtung eingereicht werden. Falls bereits eine Bewertung durch eine andere nach Landesrecht gebildete deutsche Ethikkommission erfolgt ist und das entsprechende Votum vorliegt, kann dieses Votum mit den Unterlagen eingereicht werden.

Die Geschäftsstelle der Ethikkommission Heidelberg wird prüfen, ob ein Anschluss an dieses Votum aus formalen Gesichtspunkten möglich ist. Hierfür müssen folgende grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die in Heidelberg eingereichten Unterlagen müssen inhaltlich mit den Unterlagen übereinstimmen, die der erstvotierenden Ethikkommission zur Begutachtung vorlagen.
  2. Möglicherweise erforderliche formale Anpassungen in den Informationsschriften/Einwilligungserklärungen (→ Briefkopf, Datenschutzbeauftragte, Ansprechpartner, etc.) können vorgenommen werden, müssen dann aber mithilfe der automatischen Änderungsnachverfolgung kenntlich gemacht werden. Version und Datum des Dokument sollten nicht verändert werden.
  3. Das Votum der erstvotierenden Ethikkommission muss eine Auflistung der Unterlagen enthalten, die Gegenstand der Begutachtung waren. Diese Auflistung muss Version und Datum der Dokumente enthalten.
Wann wird in Heidelberg eine einfache Anzeige möglich sein?

Eine Anzeige von Forschungsvorhaben, für die bereits ein “Votum” einer anderen Ethikkommission vorliegt, wird in Heidelberg erst dann möglich sein, wenn die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg entsprechend geändert wurde. Die Ethikkommission Heidelberg befürwortet die Bestrebungen der Harmonisierung und das vom Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen beschlossene Vorgehen und wird sich für eine möglichst schnelle Umsetzung einsetzen. Ein konkreter Zeitpunkt der Umstellung kann jedoch aktuell nicht benannt werden.
Bei Fragen können Sie sich an die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle aus dem Bereich Sonstige Studien wenden.

Links in E-Mails oder Anschreiben

Bitte beachten Sie, dass bei jeglicher Einreichung der Ethikkommission stets die vollständigen Unterlagen übermittelt werden müssen. Das Zusenden eines Links in einer E-Mail oder in einer PDF-Datei, der zu einer Webseite oder einem Cloud-Speicherort führt, von dem die Unterlagen heruntergeladen werden sollen, wird nicht akzeptiert. Gleiches gilt für Links zu "Secure E-Mail Portalen". 

Die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle der Ethikkommission werden aus Gründen der Informationssicherheit Links in E-Mails oder in PDF-Dateien grundsätzlich nicht öffnen!

Bitte nutzen Sie stattdessen unsere Online-Plattform für Ihre Einreichung: https://ek01-hd.de. Dieser Weg ist besonders komfortabel und sicher, da die Übertragung zu unserem Server verschlüsselt und die Größe der Einreichung nicht beschränkt ist. 

Sollte Ihnen die Einreichung über unsere Online-Plattform nicht möglich sein, können Sie uns Ihre Einreichung auch an eine der folgenden E-Mail-Adressen schicken:

Wir raten jedoch von der Einreichung per E-Mail ab, da die Übertragung unverschlüsselt erfolgt und die Größe pro E-Mail beschränkt ist (max. 20 MB / E-Mail), was bei großen Einreichungen, die auf mehrere E-Mails aufgeteilt werden, eine mögliche Fehlerquelle darstellt!

akzeptierte dateiformate

Bitte beachten Sie bzgl. der Einreichung von Unterlagen zudem, dass die Ethikkommission Heidelberg folgende Dateiformate nicht akzeptiert:

  • .doc / .docx (Microsoft Word)
  • .ppt / .pptx (Microsoft Powerpoint)
  • .xls / .xlsx (Microsoft Excel)
  • .odt (OpenOffice / Libre Office Writer)
  • .odp (OpenOffice / Libre Office Impress)
  • .sxc (OpenOffice / Libre Office Calc)

Die Unterlagen sollten bevorzugt im PDF-Format eingereicht werden. 

 

Alte Glockengießerei 11/1
69115 Heidelberg

Tel.: +49 6221 562646-0
Fax: +49 6221 56 33434

ethikkommission-I@med.uni-heidelberg.de

Telefonzeiten:

Montag- Freitag
09:00 - 15:00 Uhr

Die EKHD ist bundesweit die erste und einzige Ethikkommission, die über ein zertifiziertes integriertes Managementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 und der DIN EN ISO/IEC 27001 verfügt. Die Ergebnisse der internen/externen Audits und die kontinuierlich erhobenen Kennzahlen belegen die Qualität unserer Leistungen.

DQS Siegel ISO 9001
DQS Siegel ISO 27001
DE