Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Universitätsklinikum Heidelberg

Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen eines Beratung- und Testauftrags für die Haupt-Domain https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ eine ausführliche Bewertung vorgenommen und auf der Basis einer abschließenden, vereinfachten Überwachung eine Erklärung zur Barrierefreiheit für diese Domain formuliert. Insgesamt wurden sechs ausgewählte Seiten zur Bewertung herangezogen. Der Newsrooms https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom war nicht Bestandteil des Tests. 

Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.07.2021 von der Agentur anatom5 GmbH erstellt.

Allgemeine Hinweise

Das Universitätsklinikum Heidelberg bemüht sich, seinen Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV sowie des Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Inhalte unter https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Seite https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ ist in einigen Teilen nicht mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
Das Universitätsklinikum Heidelberg hat bereits einige Verbesserungen erzielen können und arbeitet weiterhin an der Barrierefreiheit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Punkte sind noch nicht auf allen Seiten BITV-/EN 301 549-konform (teilweise erfüllt oder schlechter):

Prüfschritt
9.1.1.1a – Alternativtexte für Bedienelemente
9.1.1.1b – Alternativtexte für Grafiken und Objekte
9.1.3.1a – HTML-Strukturelemente für Überschriften
9.1.3.1b – HTML-Strukturelemente für Listen
9.1.3.1h – Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
9.1.3.2 – Sinnvolle Reihenfolge
9.1.4.3 – Kontraste von Texten ausreichend
9.1.4.10 – Inhalte brechen um
9.1.4.13 – Eingeblendete Inhalte bedienbar
9.2.1.1 – Ohne Maus nutzbar
9.2.4.1 – Bereiche überspringbar
9.2.4.2 – Sinnvolle Dokumenttitel
9.2.4.3 – Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
9.2.4.7 – Aktuelle Position des Fokus deutlich
9.3.2.3 – Konsistente Navigation
9.4.1.1 – Korrekte Syntax
9.4.1.2 – Name, Rolle, Wert verfügbar
12.1.2 – Barrierefreie Dokumentation

Nicht barrierefreie PDF

Im Rahmen der vereinfachten Überwachung wurden auch stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer groben Prüfung unterzogen. Diese hat ebenfalls ergeben, dass die vorgefundenen PDF-Dokumente nicht barrierefrei sind.

Haben Sie weitere Probleme entdeckt?

Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die nicht mit den Anforderungen des L-BGG vereinbar sind.

Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 672
69120 Heidelberg

E-Mail: contact(at)med.uni-heidelberg.de

Durchsetzungsverfahren

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten sollten, können Sie sich im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den/die kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte

Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. 0711 279-3366
Poststelle@bfbmb.bwl.de

 

Das Durchsetzungsverfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung können Sie nachlesen, wie das Durchsetzungsverfahren bzw. das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Antrag stellen können.