Promotionsbüro
Das Promotionsbüro koordiniert und betreut die Promotionsverfahren der Medizinischen Fakultät Heidelberg. Auf unseren Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Promotionen „Dr. med.“, „Dr. med. dent.“ und „Dr. sc. hum.“ der Medizinischen Fakultät Heidelberg.
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu:
- Promotionsordnungen
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung und Organisation Ihrer Promotion
- Rahmenbedingungen und Betreuungssituation
- Erstellen der Dissertationsschrift
- Bewertungskriterien und mündl. Prüfung
- Veröffentlichung
- Promotionsfeier und Preise
- Urkunde / Führung des Doktorgrades
…und weiteren Fragen rund um Ihre Promotion.
Einreichung von Unterlagen:
Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail und Telefon und reichen Sie Ihre Unterlagen per Post (Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg) oder über die Pforte im Verwaltungsgebäude INF 672 ein!
Die persönliche Vorsprache kann nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Bitte schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an med.promotion(at)med.uni-heidelberg.de und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.
Wichtige Hinweise
Immatrikulationspflicht laut Landeshochschulgesetz
Seit dem 30.03.2018 ist das neue Landeshochschulgesetz (LGH) in Kraft getreten. Gem. § 38 (5) „Personen, die als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, werden nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b immatrikuliert; dies gilt nicht für angenommene Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, wenn diese zuvor schriftlich gegenüber dem Rektorat erklärt haben, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen.“
Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Immatrikulationspflicht hin. Sie finden die Information über die konkreten Voraussetzungen und Dokumente für das Einschreiben an der Universität Heidelberg hier (s. auch Formale Schritte zum Beginn der Promotion - Universität Heidelberg (uni-heidelberg.de)).
Neue Abfassungsrichtlinien
Es gelten neue Abfassungsrichtlinien für die Dissertation. Die UB bietet darauf angepasste Zitierstile für EndNote und Citavi an.
Mutterschutzgesetz
Seit dem 01.01.2018 hat sich der Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) erweitert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Promotionsbüro und auf den Webseiten der Universität.
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Angehende Doktoranden und Doktorandinnen bitten wir zu beachten, dass ausländische Bildungsabschlüsse erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss hin geprüft werden müssen, bevor Sie an der Fakultät angenommen werden können. Da dies je nach Land einige Monate bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn in Anspruch nehmen kann, sollten die entsprechenden Dokumente so früh wie möglich durch den Betreuer/die Betreuerin eingereicht werden.
Betreuer/innen finden weitere Informationen zur Anerkennung von ausländischen Studienabschlüssen unter:
Übersicht: Ablauf des Promotionsverfahrens
Den Ablauf des Promotionsverfahrens "Dr.med. / Dr.med.dent." von der Annahme als DoktorandIn bis zur Vergabe der Promotionsurkunde finden sie hier (English Version).
Promotionsmöglichkeiten
Leitung
Promotionen
-
Laura Sinn
Schwerpunkt
Zuständigkeit Buchstaben: A - Hd
Vertretungsweise: He - K
Arbeitszeit Mo, Di, Do, Fr bis 13.30 Uhr und Mi bis 15 Uhr
Promotionen
-
Laura Sinn
Schwerpunkt
Zuständigkeit Buchstaben: A - Hd
Vertretungsweise: He - K
Arbeitszeit Mo, Di, Do, Fr bis 13.30 Uhr und Mi bis 15 Uhr
Sprechzeiten
Die persönliche Vorsprache kann nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Bitte schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an med.promotion(at)med.uni-heidelberg.de und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.
Ihre Unterlagen reichen Sie bitte per Post (Promotionsbüro der Medizinischen Fakultät Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 672, 69120 Heidelberg) oder über die Pforte im Verwaltungsgebäude INF 672 ein!