Übernahme der Gebühren für die Ethikkommission bei DFG Anträgen
Für Forschungsvorhaben, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) finanziert werden, werden Gebühren durch die Ethikkommission erhoben. Es handelt sich in diesem Fall um eine externe Finanzierung. Die Gebühren der Ethikkommission werden von der DFG im Falle der Bewilligung des Projekts übernommen, wenn sie bei der Antragsstellung als "Sonstige Mittel" mit beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der DFG: https://www.dfg.de/foerderung/faq/lebenswissenschaften_faq/index.html
Gebührenordnung und Antragsformular
- Gebührenordnung in der Fassung vom 31.05.2023
- Formblatt: Antrag auf Gebührenermäßigung/-erlass
- Kostenübernahmeerklärung (Forschungsvorhaben nach BOÄ)
Hinweis zur Kostenübernahmeerklärung
Bitte beachten Sie, dass die Kostenübernahmeerklärung bei allen Anträgen zur Begutachtung eines Forschungsvorhabens nach § 15 BOÄ mit einzureichen ist. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Forschungsvorhaben, die im Rahmen einer wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit (Promotion, MA-These, BA-These) durchgeführt werden. Auch wenn ein Antrag auf Gebührenreduktion oder Gebührenerlass gestellt werden soll, muss die Kostenübernahmeerklärung mit eingereicht werden!