Anrechnung Studienleistungen Humanmedizin auf Zahnmedizin:
Änderungen zum Sommersemester 2026!
- Eine Approbationsurkunde als Arzt/Ärztin allein reicht künftig nicht mehr aus, um Studienleistungen aus einem Studium der Humanmedizin gem. § 20 Abs. 4 bzw. §§ 29 Abs. 2 und 59 Abs. 2 ZApprO automatisch anerkannt zu bekommen.
- Es besteht eine Anrechnungspflicht für Leistungen aus einem Humanmedizinstudium im Ausland
- Vor Immatrikulation muss der Antrag auf Anrechnung von ausländischen Studienleistungen entweder beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (bei Geburtsort im Ausland) oder beim für den jeweiligen Geburtsort in Deutschland zuständigen Landesprüfungsamt gestellt werden.
- Vor Immatrikulation muss der Antrag auf Anrechnung von ausländischen Studienleistungen entweder beim Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (bei Geburtsort im Ausland) oder beim für den jeweiligen Geburtsort in Deutschland zuständigen Landesprüfungsamt gestellt werden.
- Für die Anerkennung von Studienleistungen aus einem humanmedizinischen Studium gem. § 20 Abs. 4 bzw. §§ 29 Abs. 2 und 59 Abs. 2 ZApprO sind somit die folgenden Nachweise erforderlich:
- Zeugnis über die bestandene M1-Prüfung bzw.
- Zeugnis über die bestandene Ärztliche Prüfung.
- Anrechnungsbescheid über die vollständig angerechnete M1-Prüfung durch ein deutsches Landesprüfungsamt bzw. Anrechnungsbescheid über einzelne Leistungsnachweise durch ein deutsches Landesprüfungsamt
Bewerbung ins 1. Semester
Medizin und Zahnmedizin sind zentralvergebene Studiengänge. Deutsche, Bildungsinländer und EU-Ausländer bewerben sich für die Auswahlquoten: „Abiturbesten“, „Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ)“ und „Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)“ bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).
Nicht-EU-Ausländer bewerben sich im Online-Portal für internationale Studieninteressierte direkt an der Universität Heidelberg.
Bewerbung in höhere Semester
Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester z. B. über Wechsel, Tausch oder Quereinstieg findet direkt bei der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) der Universität Heidelberg statt.
Selbsteinschätzungstest für soziale Kompetenzen
Neben sehr guten Leistungen erleichtern Ihnen auch gut ausgeprägte soziale Kompetenzen das Studium. Deshalb bieten wir Ihnen einen freiwilligen anonymen Selbsteinschätzungstest an, der Ihnen typische herausfordernde soziale Interaktionen mit anderen Studierenden, Lehrenden oder Patienten des Human- und Zahnmedizinstudiums vorstellt. Ihre Aufgabe besteht darin abzuwägen, wie Sie selbst in diesen Situationen handeln würden. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Ergebnisrückmeldung. Das Testergebnis hat keinen Einfluss auf Ihre Zulassung, sondern dient Ihnen als Selbstreflexion und zusätzliche Entscheidungshilfe für das Studium.