apl. Professuren

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Zum apl.-Verfahren

Der Antrag auf Verleihung/Wiederverleihung des Titels „Außerplanmäßiger Professor/in“ ist über das Dekanat der Medizinischen Fakultät Heidelberg, INF 672, 69120 Heidelberg zu stellen. Die Voraussetzungen gem. den Vorgaben der aktuellen Richtlinien des apl.-Merkblattes müssen vorab erfüllt sein. Die vollständigen Unterlagen sind im Dekanat der Medizinischen Fakultät Heidelberg einzureichen. Vor der Eröffnung im Fakultätsrat prüft eine Fachkommission, ob die eingereichten Anträge die für die Verleihung des Titels gesetzten Kriterien der Fakultät im Bereich Lehre und Forschung erfüllen. Ist dies der Fall, kann der Antrag im Fakultätsrat eröffnet und das Verfahren in die Wege geleitet werden. 2 externe unabhängige Gutachter müssen bestätigen, dass der Antragsteller die Anforderungen erfüllt, die an Professoren auf Dauerstellen gestellt werden. Empfiehlt der Fakultätsrat die Weiterleitung an den Senat, wird der Antrag im Senat abschließend behandelt. Mit der Verleihung der Urkunde durch die Universität Heidelberg ist der Antragssteller vom Tage der Aushändigung der Urkunde an berechtigt, den Titel „apl.-Professor“ zu führen. Gem §26 Abs. 4 der Grundordnung der Universität kann die Lehrbefugnis widerrufen und damit die Bezeichnung „außerplanmäßiger Professor“ entzogen werden, wenn der zur Lehre Verpflichtete aus Gründen, die er zu vertreten hat, zwei Jahre keine Lehrtätigkeit mehr ausgeübt hat . Das Dekanat bittet die Antragsteller um möglichst frühzeitige Einreichung der Anträge (3 Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Fakultätsrats). Die Termine der Fakultätsratssitzungen finden Sie auf der Seite der Fakultätsgeschäftsstelle.

Wichtige Informationen und Formulare

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Medizinische Fakultät Heidelberg
Fakultätsgeschäftsstelle / apl. Professuren
Im Neuenheimer Feld 672
69120 Heidelberg