Zum apl.-Verfahren
Anträge auf Verleihung des Titels „Außerplanmäßige:r Professor:in“ sind über das Dekanat der Medizinischen Fakultät Heidelberg zu stellen. Die vollständigen Unterlagen sind im Dekanat der Medizinischen Fakultät Heidelberg schriftlich einzureichen.
Bei erfolgreicher Prüfung des Antrags durch eine Fachkommission, kann das Verfahren im Fakultätsrat eröffnet werden.
In der Folge werden zwei unabhängige externe Gutachten eingeholt. Bei positiver Begutachtung empfiehlt der Fakultätsrat die Weiterleitung an den Senat, wo der Antrag abschließend behandelt wird.
Mit der Verleihung der Urkunde durch die Universität Heidelberg ist der Antragssteller berechtigt, den Titel „apl.-Professor“ zu führen. Gem §26 Abs. 4 der Grundordnung der Universität kann die Lehrbefugnis widerrufen und damit die Bezeichnung „Außerplanmäßige:r Professor:in“ entzogen werden, wenn zwei Jahre keine Lehrtätigkeit ausgeübt wurde .
Anträge auf Eröffnung eines Apl.-Verfahrens sind spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Fakultätsrates einzureichen. Die Termine der Fakultätsratssitzungen finden Sie auf der Seite der Fakultätsgeschäftsstelle.