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Institute Anatomie und… Körperspende

Körperspende


Das Institut für Anatomie und Zellbiologie der Universität Heidelberg hat die Aufgabe, künftigen Ärzten und Ärztinnen Unterricht über den Bau des menschlichen Körpers zu erteilen. Dies kann mit der erforderlichen Gründlichkeit nur an toten menschlichen Körpern geschehen, denn die komplizierten Lagebeziehungen der Organe und Körperteile zueinander lassen sich nur unzureichend aus Büchern und Bildern erfassen. Das Institut benötigt deshalb sowohl zur Aus- und Weiterbildung von Medizinern und Medizinerinnen und sonstigen Gesundheitsfachberufen als auch zur Forschung die Körper von Verstorbenen.

Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und in unserem Einzugsgebiet wohnen, sind zur Körperspende berechtigt.
Jeder Körperspender / jede Körperspenderin muss sich durch eine sogenannte Letztwillige Verfügung bereits zu Lebzeiten persönlich dem Institut vermachen.
Eine Vergütung der Körperspende („Verkauf des Körpers“) ist ausgeschlossen!
Ist ein Körperspender/in gleichzeitig Organspender/in, hat eine umsetzbare Organspende natürlich Vorrang.
Diese Verfügung erlangt erst mit dem Tod Wirkung und kann vom Körperspender / von der Körperspenderin jederzeit widerrufen werden. Das Institut ist ebenfalls berechtigt, die Annahme des Leichnams ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bitte treffen Sie daher für den Fall einer Ablehnung des Leichnams eine anderweitige Vorsorge für den Todesfall!

Ablehnungsgründe können zum Beispiel sein:

  • Amputationen ganzer Extremitäten,
  • Untersuchung in einem pathologischen oder gerichtsmedizinischen Institut,
  • meldepflichtige oder hochansteckende Erkrankungen,
  • fortgeschrittene Zeichen der Verwesung,
  • frische Operationen,
  • Eintritt des Todes außerhalb des Einzugsgebiets der Universität Heidelberg,
  • stark untergewichtige (BMI unter 15) oder übergewichtige (BMI über 30) Personen,
  • eine umgesetzte Organspende.

 

Abschluss der Letztwilligen Verfügung:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Formulare zur Körperspende nur zusenden, wenn wir den Interessenten tatsächlich ein Vermächtnis anbieten können. Daher haben wir keine Formulare online stehen und auch keine Warteliste.

 

Wir senden Ihnen die notwendigen Formulare dann zu, wenn wir Ihnen ein Vermächtnis als Körperspender / Körperspenderin anbieten können. Füllen Sie diese inhaltsgleichen Formulare aus und senden diese an das Institut für Anatomie und Zellbiologie. Das Institut zeichnet diese gegen und schickt Ihnen ein Exemplar zusammen mit einem Ausweis zurück. Wir bitten Sie: Informieren Sie unbedingt eine Person Ihres Vertrauens von der Körperspende, z.B. Partner / Partnerin, Freund / Freundin, Hausarzt / Hausärztin.

 

Welche Kosten übernimmt das Institut?

·          die durch uns veranlasste Überführung vom letzten Aufbewahrungsort des Leichnams in unser Institut,
·          die Einäscherung,
·          die Beisetzung in der Ehrengrabstätte des Instituts auf dem Friedhof in Heidelberg-Kirchheim,
·          die Pflege dieser Grabstätte.

 

Welche Kosten übernimmt das Institut zum Beispiel nicht?

·        Überführung vom Sterbeort zu einem Bestatter, der nicht von uns beauftragt wurde, zu einem Friedhof oder einer Leichenhalle,
·        vorübergehende Aufbewahrung des Leichnams über Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen,
·        Überführung zur Anatomie durch ein nicht von uns beauftragtes Beerdigungsinstitut,
·        amtliche Gebühren (z.B. Ausstellung der Sterbeurkunde und Leichenschau)
·        Bestattung außerhalb des Ehrengrabes des Instituts (z.B. Familiengrab).

 

Was geschieht mit dem Körper im Institut für Anatomie und Zellbiologie?

Der Körper wird zunächst durch die Injektion von Chemikalien in die Blutgefäße konserviert („einbalsamiert“) und verbleibt in diesem Zustand mehrere Monate, bevor er zu Aus- und Weiterbildungszwecken von Medizinern und Medizinerinnen und sonstigen Gesundheitsfachberufen oder zur Forschung verwendet wird. Das Institut erstellt keine Befundung von Erkrankungen oder der Todesursache.

 

Herstellung anatomischer Dauerpräparate

Das Institut benötigt zu Lehrzwecken von Zeit zu Zeit dauerhafte anatomische Präparate. Hierfür werden Teile des Körpers mit einem Kunststoff durchtränkt, welcher anschließend aushärtet, oder es werden Körperteile in einer konservierenden Flüssigkeit aufbewahrt. Eine Bestattung solcher Dauerpräparate entfällt.

Sie können Ihre Letztwillige Verfügung für die Herstellung von solchen dauerhaften anatomischen Präparaten erweitern, wenn sie möchten (siehe Letztwillige Verfügung: „Erweiterung“). Wenn Sie dies nicht wünschen, unterschreiben Sie diesen Teil der Letztwilligen Verfügung nicht.

 

Die Beisetzung

Die Verwendung der Körperspenden nimmt gewöhnlich 12-24 Monate in Anspruch. Bitte informieren Sie daher Ihre Angehörigen darüber, dass die Beisetzung erst danach erfolgen kann. Das Institut ist bestrebt, allen nur denkbaren Anforderungen an die Pietät zu genügen. Eine würdevolle Trauerfeier und Beisetzung im Beisein von Vertretern der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche wird von uns veranlasst, falls Sie nicht auf eigene Kosten in einer anderen Grabstätte beerdigt werden wollen (siehe Letztwillige Verfügung: „Bestattungsort“). Die uns bekannten Personen, die an der Trauerfeier teilnehmen sollen, werden rechtzeitig zur gemeinsamen Trauerfeier und der nachfolgenden Beisetzung eingeladen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen und Freunde oder Bekannten ihre Adressen rechtzeitig bei uns hinterlegen.

 

HINWEISE FÜR HINTERBLIEBENE

 

Was muss sofort nach dem Tod veranlasst werden?

 Telefonische Benachrichtigung über einen eingetretenen Todesfall an das Institut für Anatomie und Zellbiologie, Telefon: 06221-54-8657 oder -56-38078 oder -56-37355. Sollte das Telefon 54-8657 nicht besetzt sein, wird Ihnen die Telefonnummer des von uns beauftragten Bestatters am Anrufbeantworter mitgeteilt.

  • Ein Arzt / eine Ärztin Ihrer Wahl (nicht des Instituts) muss die Todesbescheinigung ausstellen.
      
  • Bitte nennen Sie uns den Namen des Hausarztes / der Hausärztin des /der Verstorbenen. Das Institut für Anatomie und Zellbiologie wird dort anrufen wegen nötiger medizinischer Informationen. Das ist wichtig für die Entscheidung, ob das Vermächtnis vom Institut für Anatomie und Zellbiologie angenommen werden kann oder nicht.
     
  • Ein Hinterbliebener muss die Todesbescheinigung auf dem Standesamt abstempeln lassen, dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt. (Dazu werden auch benötigt: Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, evtl. Heirats- und Scheidungsurkunde. Sollte hiervon etwas fehlen, kann auch eine „Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles“ ausgestellt werden. Das wäre vorerst ausreichend.)
     
  • Danach müssen Todesbescheinigung und Sterbeurkunde zum Aufbewahrungsort des Verstorbenen gebracht werden.  
     
  • Telefonische Benachrichtigung des Instituts oder des Bestatters, dass die für die Überführung nötigten Papiere (Todesbescheinigung & Sterbeurkunde) vorhanden sind.
  • Der Leichnam kann abgeholt werden, wenn die Verfügung vom Institut angenommen wird (siehe Merkblatt: „Ablehnungsgründe“).

 

Kontakt

Anschrift:

Institut für Anatomie und Zellbiologie
Ressort Körperspende - Fr. Schulze
Im Neuenheimer Feld 307
69120 Heidelberg

E-Mail:
Barbara.Schulze(at)uni-heidelberg.de
Telefon:
06221-54-8657
Fax:
06221-54-4952