FAQs zum Strukturierten Doktorandenprogramm:
1. Was ist das Ziel des Programms?
Das Programm ermöglicht besonders begabten und naturwissenschaftlich interessierten Studierenden der Medizin und Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät Heidelberg parallel zum Medizinstudium eine biologisch-naturwissenschaftliche Zusatzausbildung mit dem Ziel auf Tätigkeiten in der biomedizinischen Forschung zu qualifizieren (Ausbildung des forschenden Arztes).
2. Wofür steht die ursprüngliche Bezeichnung MD/PhD?
Die Bezeichnung MD/PhD steht dafür, dass die erfolgreichen Teilnehmer des Programms zwei Doktorarbeiten anfertigen. Die medizinische Doktorarbeit schließt mit der Verleihung des „Dr. med." bzw. „Dr. med. dent." durch die Medizinische Fakultät Heidelberg ab. Die naturwissenschaftliche Dissertation führt zum akademischen Grad „Dr. rer. nat.", der von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gesamtfakultät verliehen wird.
Da de facto jedoch weder ein MD noch ein PhD verliehen wird und um diesen Umstand bereits im Namen zu verdeutlichen, wurde das Programm umbenannt in Strukturiertes Doktorandenprogramm zum Erwerb des Dr. med. und Dr. rer. nat.
3. Wer ist bewerbungsberechtigt?
Bewerbungsberechtigt sind grundsätzlich Studierende, die bei der Aufnahme in das Programm einen Studienplatz der Medizin bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Heidelberg nachweisen können und den 1. Abschnitt der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Prüfung (Physikum) mit der Note "gut" oder höher absolviert haben. Eine Bewerbung vor dem Ablegen der 1. ärztlichen Prüfung ist möglich, allerdings erfolgt die Aufnahme in das Programm vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Prüfung.
Studierende der Medizinischen Fakultät Mannheim und anderer Medizinischer Fakultäten sind nicht bewerbungsberechtigt.
3. Wer ist bewerbungsberechtigt?
Bewerbungsberechtigt sind grundsätzlich Studierende, die bei der Aufnahme in das Programm einen Studienplatz der Medizin bzw. Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Heidelberg nachweisen können und den 1. Abschnitt der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Prüfung (Physikum) mit der Note "gut" oder höher absolviert haben. Eine Bewerbung vor dem Ablegen der 1. ärztlichen Prüfung ist möglich, allerdings erfolgt die Aufnahme in das Programm vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Prüfung. Studierende der Medizinischen Fakultät Mannheim und anderer Medizinischer Fakultäten sind nicht bewerbungsberechtigt.
4. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Das Strukturierte Doktorandenprogramm wird einmal im Jahr, in der Regel zum Ende des Wintersemesters ausgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zur angegebenen Frist ausschließlich elektronisch über das zur Verfügung stehende online-Portal einzureichen. Die interfakultäre Programmkommission entscheidet in einem 2-stufigen Auswahlverfahren (Begutachtung der eingereichten Unterlagen sowie Bewerbungsgespräche) über die Aufnahme in das Programm.
5. Kann ich meiner Bewerbung weitere Unterlagen beifügen, die nicht als verpflichtend aufgeführt sind?
Um den Aufwand der Auswahlkommission bei der Begutachtung der Bewerbungsunterlagen gering und vergleichbare Informationen zu allen Bewerbern zu erhalten, bitten wir Sie von der Vorlage weiterer Unterlagen (Referenzschreiben etc.) abzusehen. Alle zusätzlich eingereichten Unterlagen werden im Rahmen der Begutachtung der Bewerbungen nicht berücksichtigt.
6. Was sind die Auswahlkriterien?
Auswahlkriterien sind die im Medizinstudium erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der 1. ärztlichen Prüfung bzw. zahnärztlichen Vorprüfung, das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das Vorliegen ausreichender, einschlägiger Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Motivation und ein Vorstellungsgespräch. Zum Nachweis eines besonderen Interesses an biologisch-naturwissenschaftlichen Fragestellungen eignen sich vor allem bereits absolvierte Laborpraktika. Auch Teilnahmen bei Jugendforscht oder vergleichbaren Wettbewerben in der Schulzeit sind hilfreich.
7. Ist es ein Problem, wenn ich meine medizinische Doktorarbeit bereits begonnen habe?
Sofern Ihre medizinische Promotion an der Medizinischen Fakultät Heidelberg angemeldet und der Titel Dr. med. (dent.) durch die Medizinische Fakultät Heidelberg verliehen wird stellt ein bereits begonnenes Promotionsvorhaben kein Ausschlusskriterium für eine Bewerbung dar. Sollten Sie Ihre medizinische Promotion an einer anderen Medizinischen Fakultät anmelden wollen oder bereits den Titel Dr. med. (dent.) einer anderen Fakultät verliehen bekommen haben, können Sie nicht mehr in das Programm aufgenommen werden.
8. Welche Inhalte umfasst das Programm?
Das Prorgramm umfasst:
- naturwissenschaftliches Vorbereitungsstudium parallel zum HeiCuMed- bzw. HeiCuDent-Curriculum
- wissenschaftliches Arbeiten zur Erlangung des akademischen Grades "Dr. med." bzw. "Dr. med. dent."
- wissenschaftliches Arbeiten zur Erlangung des akademischen Grades "Dr. rer. nat."
9. Was sind Bestandteile des naturwissenschaftlichen Vorbereitungsstudiums?
Das naturwissenschaftliche Vorbereitungsstudium besteht unter anderem aus Laborpraktika, Literatur-Seminaren sowie Methodenkursen und wird mit einer sogenannten Kenntnisstandprüfung abgeschlossen.
10. Wie schließt das Vorbereitungsstudium ab?
Das Vorbereitungsstudium schließt mit einer Kenntnisstandprüfung and der Hartmut Hoffmann-Berling International Graduate School of Molecular and Cellular Biology (HBIGS) ab. Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt Sie zur Aufnahme einer Promotion zum Dr. rer. nat. an der Fakultät für Biowissenschaften. Die Prüfung besteht aus einem Multiple Choice Test und einem ca. 20-minütigen Panel Interview. HBIGS stellt für Sie im Anschluss an die erfolgreich abgelegte Prüfung den Antrag für die Aufnahme der Promotion zum Dr. rer. nat. an der Fakultät für Biowissenschaften.
11. Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Neben den für das Studium der Medizin bzw. Zahnmedizin sehr guten deutschen Sprachkenntnissen, sind angemessene Englischkenntnisse für die naturwissenschaftliche Ausbildung notwendig.
12. Wie bewerbe ich mich als ausländische(r) Student/in um einen Studienplatz an der Medizinischen Fakultät Heidelberg?
Fragen hierzu beantwortet das Akademische Auslandsamt der Universität Heidelberg. Bitte beachten Sie, dass nur Studierende der Medizinischen Fakultät Heidelberg in das Strukturierte Doktorandenprogramm aufgenommen werden können. Eine Teilnahme externer Studierender, zu denen auch Studierende der Medizinischen Fakultät Mannheim zählen, ist nicht möglich.
13. An welchen Einrichtungen kann die naturwissenschaftliche Promotion durchgeführt werde?
Die Promotionen können an allen Instituten und Kliniken der beiden Fakultäten durchgeführt werden. Erfolgt die Durchführung der Arbeit an einer außeruniversitären Institution wird von der Medizinischen Fakultät Heidelberg keine Finanzierung gewährt. Alles Weitere regelt die Promotionsordnung der Fakultät für Biowissenschaften, welche für die Promotion zum Dr. rer. nat. maßgeblich ist.
14. Bis wann muss die naturwissenschaftliche Promotion Abschluss des Medizinstudiums begonnen werden?
Grundsätzlich soll die naturwissenschaftliche Promotion direkt im Anschluss an das Medizinstudium begonnen werden (die abgeschlossene medizinische Promotion ist Voraussetzung dafür). Nur wenn der Teilnehmer an einer Klinik des Universitätsklinikums Heidelberg eine Assistenzarztstelle antritt, kann der Start der naturwissenschaftlichen Promotion im Einzelfall um 1 Jahr verschoben werden.
15. Wer kommt als Doktorvater der naturwissenschaftlichen Promotion in Frage?
Alle Professoren, die als Gutachter in der Fakultät für Biowissenschaften zugelassen sind und ihren Dienstsitz an der Universität Heidelberg haben. Eine Gutachterliste (List of Examiners) finden Sie hier. Beide Promotionen können von demselben Dozenten betreut werden, allerdings muss das Thema der naturwissenschaftlichen Promotion klar abgrenzbar sein zur bereits erfolgten medizinischen Promotion. Eine schlichte Erweiterung der Thematik ist nicht möglich.
16. Wie setzt sich das TAC (Thesis Advisory Committee) zusammen?
Das TAC besteht aus vier Mitgliedern, davon drei fach-nahe Gutachter (Doktorvater, zwei Gutachter und ein Mitglied der Programmkommission). Die fachnahen Gutachter sollten unterschiedlichen Instituten angehören und unabhängige Gruppenleiter sein (Professoren, Privatdozenten, Nachwuchsgruppenleiter). Fach-nahe Gutachter können auch einer externen Organisation angehören, wie DKFZ, EMBL, MPI oder einer ausländischen Forschungseinrichtung.
Das TAC sollte innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der medizinischen Doktorarbeit abgehalten werden. Für Fragen zum TAC im Rahmen der naturwissenschaftlichen Promotion wenden Sie sich bitte an HBIGS.
17. Kann ich die Promotion zum Dr. rer. nat. auch in Teilzeit durchführen und parallel zu ihr meine Facharztausbildung beginnen/ fortsetzen?
Das Programm sieht vor, dass die naturwissenschaftliche Promotion in Vollzeit angefertigt wird. Wird die Promotion in einer Einrichtung mit Aufgaben in der Krankenversorgung durchgeführt ist daher seitens der Abteilung die Freistellung von Aufgaben in der Krankenversorgung zu bestätigen, sofern diese nicht zwingend für das Promotionsvorhaben erforderlich ist. Andernfalls entfällt die finanzielle Förderung durch die Medizinische Fakultät Heidelberg. Die Promotion zum Dr. rer. nat. an sich richtet sich nach den Regularien der Fakultät für Biowissenschaften und der entsprechenden Promotionsordnung.
18. Wie wird meine Stelle während der naturwissenschaftlichen Promotion finanziert?
Für die Phase der naturwissenschaftlichen Promotion zum Dr. rer. nat. stellt die Medizinische Fakultät Heidelberg der/dem TeilnehmerIn für drei Jahre eine 50% TV-L E13 Stelle (zu Beginn der Förderung Erfahrungsstufe 1) zur Verfügung, sofern die aufnehmende Einrichtung weitere 50% zur Verfügung stellt. Bei finanzieller Förderung durch die Medizinische Fakultät Heidelberg erfolgt somit die Promotion zum Dr. rer. nat. im Rahmen einer Vollzeitstelle. Dies ist eine Leistung des Programms, da naturwissenschaftliche Doktoranden i.d.R. eine Vergütung von 50% oder 65% TV-L E13 erhalten. Eine Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr Förderung ist prinzipiell möglich, sofern dies für den Abschluss der naturwissenschaftlichen Promotion nötig ist und die aufnehmende Einrichtung ebenfalls weiterhin 50% für diesen Zeitraum zur Verfügung stellt.
19. Welche Bedingungen müssen für die finanzielle Förderung eingehalten werden?
Bezüglich der Inanspruchnahme der finanziellen Förderung muss der Erstbetreuer der Promotion sein Hauptbeschäftigungsverhältnis an der Medizinischen Fakultät Heidelberg oder der Fakultät für Biowissenschaften Heidelberg haben. Des Weiteren muss die Arbeit in Räumlichkeiten der Universität Heidelberg oder diesen gleichgestellten Räumlichkeiten (z.B. KKEs am DKFZ) durchgeführt werden. Eine Durchführung der Promotion an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist unter Einhaltung der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gesamtfakultät möglich. In diesem Falle entfällt jedoch die finanzielle Förderung durch die Medizinische Fakultät Heidelberg.
20. Wo erhalte ich weitere Informationen zum Strukturierte Doktorandenprogramm?
Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät, INF 672
Dr. Johannes Hadersdorfer, Tel. 06221/56-6825