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Horizon Europe (2021-2027)

Horizon Europe ist das neunte Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union und Nachfolgeprogramm von Horizon 2020. Es hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2021-2027) und ist mit einem Etat von rund 95,5 Mrd. EUR ausgestattet, damit ist es weltweit eines der größten öffentlichen Förderprogramme.

Das Programm zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

Horizont Europa ist in drei Programmsäulen (Wissenschaftsexzellenz, Industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas, Innovatives Europa) sowie den Förderbereich Erhöhung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums strukturiert.

  • Europäischer Innovationsrat (EIC)
  • Europäische Innovationsökosysteme
  • Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT)

Eine Übersicht bzgl. der Programmstruktur sehen Sie unter Programmstruktur von Horizont Europa - BMBF Horizont Europa (horizont-europa.de).

Bei den Beteiligungsregeln, Förderbedingungen und Förderquoten sind gegenüber Horizont 2020 keine großen Änderungen vorgesehen bzw. erkennbar.

Im Förderspektrum von Horizont Europa erwartet Sie eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten für Verbundvorhaben, Einzelförderungen, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie weitere Finanzierungsinstrumente.

Wichtige Querschnittsaspekte in Horizon Europe sind:

  • Chancengleichheit und Gender
  • Ethik
  • Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • internationale Zusammenarbeit
  • Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Synergien mit anderen EU-Programmen.

Antragstellung

In Horizon Europe können Projektvorschläge nur im Rahmen entsprechender Ausschreibungen eingereicht werden. Die Ausschreibungen werden in ein- oder mehrjährigen Arbeitsprogrammen veröffentlicht, die u.a. die thematischen und strukturellen Vorgaben, die jeweiligen Daten für Öffnung und Schließung der Ausschreibungen, die Begutachtungskriterien sowie Informationen zum vorgesehenen Budget enthalten.

Die Europäische Kommission veröffentlicht die Arbeitsprogramme und die einzelnen Ausschreibungen im Funding & Tenders Portal. Über dieses Portal erfolgt auch die Antragstellung, je nach Ausschreibung in ein- oder zweistufigen Verfahren. Im einstufigen Verfahren muss innerhalb der angegebenen Einreichungsfrist ein Vollantrag eingereicht werden. Beim zweistufigen Verfahren wird in der ersten Stufe eine Projektskizze eingereicht und nur im Falle einer positiven Begutachtung werden die Antragsteller eingeladen, in der zweiten Stufe einen Vollantrag einzureichen.

Bei Fragen zur Antragstellung steht Ihnen das Forschungsdekanat gerne jederzeit zur Verfügung.

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