Europäische Forschungsförderung
EU-Forschungsrahmenprogramme gibt es seit 1984. Seitdem sind sie in ihrem zeitlichen und finanziellen Umfang sehr gewachsen. Horizont 2020, das seit 2014 laufende Rahmenprogramm, stellt weltweit das finanzstärkste Förderprogramm für Forschung und Innovation dar. Über die Laufzeit von sieben Jahren (2014-2020) stehen rund 80 Milliarden Euro zur Verfügung. Ziele von Horizont 2020 sind, nachhaltiges Wachstum und zukunftsfähige Arbeitsplätze in Europa zu schaffen und so die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.
Im Gegensatz zu vorherigen Rahmenprogrammen ist Horizont 2020 nicht „nur“ ein Forschungsrahmenprogramm. Es legt neben der Forschung auch einen starken Fokus auf Innovation. Dies ist eine konsequente Weiterentwicklung der wachsenden Bedeutung, die Innovation auch schon in früheren Rahmenprogrammen hatte.
In diesem Sinne werden in Horizont 2020 Projekte gefördert, die die gesamte Innovationskette abdecken - von der Grundlagenforschung bis hin zur Vorbereitung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen (insbesondere auch kleine und mittlere Betriebe) sowie weitere Akteure, die in die Entwicklung von Innovationen eingebunden sind, stellen die Zielgruppen des Programms dar.
Wichtige Hinweise
PIC - Umstellung ab 01.07.2025
Ab 01. Juli 2025 müssen alle EU-Anträge unter dem PIC (Participant Identification Code) der Universität Heidelberg eingereicht werden. Mehr Informationen zu der PIC-Umstellung bei EU-Anträge finden Sie hier.
EU : Zwei-Faktoren-Authentifizierung zur Anmeldung im Funding and Tenders Opportunities-Portal
Bisher reichte es aus, dass Sie sich beim Login in das Funding & Tender Opportunities Portal der EU mit einem Passwort authentifiziert haben (ein Faktor). Die bereits seit einigen Monaten mögliche Zwei-Faktoren Authentifizierung war bisher freiwillig, dieses Verfahren wird jedoch bis Ende 2025 verpflichtend. Ab diesem Zeitpunkt muss neben dem Passwort ein weiterer, physischer Faktor herangezogen werden, um sich im Portal einzuloggen.
Assoziierung des Vereinigten Königreichs zu Horizont Europa
Die EU und Großbritannien haben die Assoziierung des Vereinigten Königreichs zur Horizon Europe beschlossen. Diese tritt offiziell zum 01.01.2024 in Kraft. Hierzu sind folgende Regelungen zu beachten zur Einbindung britischer Partner:
- Für Ausschreibungen, die den Call-Identifier 2023 enthalten, gelten unverändert die bisherigen Regelungen: Britische Einrichtungen nehmen im Antrag als Beneficiary teil, werden ab der Vorbereitungen zum Grant Agreement jedoch als Associated Partner geführt und erhalten ihre Förderung über die Garantiezusage der britischen Regierung.
- Ab Ausschreibungen mit Call-Identifier 2024 gelten die allgemeinen Regeln für Assoziierte Länder. Britische Einrichtungen können somit in vollem Umfang in den weiteren Horizon Europe-Ausschreibungen teilnehmen, auch als Koordinator.
Beide Regelungen greifen ausschließlich auf Basis des Call-Identifiers. Der Zeitpunkt der Deadline der Ausschreibung ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Weitere Informationen: BMBF Horizont Europa (horizont-europa.de) und FAQs der Europäischen Kommission
Beteiligung von ungarischen Einrichtungen
Der Rat der Europäischen Union hat am 15.12.2022 Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses können bis auf Weiteres keine neuen Finanzhilfevereinbarungen (Grant Agreements) mit ungarischen Einrichtungen geschlossen werden, die unter das 2019 verabschiedete Akademie-Gesetz fallen oder über das darüber etablierte Stiftungsmodell verwaltet werden.