Förderlinie 2
Förderung von Großgeräten nach Artikel 91b GG
Ziel des Programmes
Antragsvoraussetzungen und -verfahren
Bewerbung
Aktuelles
Ziel des Programms:
Gemäß den Empfehlungen der Forschungskommission sowie den darauf basierenden Beschlüssen des Fakultätsvorstands wird mit der hier vorliegenden Förderlinie die Beschaffung von Großgeräten nach Artikel 91b GG unterstützt, da hier durch den entsprechenden Bundesanteil eine Verdopplung des Investitionsvolumens erreicht werden kann. Investitionen mit einem Volumen unterhalb der Großgerätegrenze von 200.000 EUR können in diesem Programm nicht beantragt werden, hierfür hat die Medizinische Fakultät Heidelberg eine gesonderte Förderlinie aufgelegt (s. Förderlinie 1). Die Ausschreibung wird jährlich einmal veröffentlicht.
Mit dem Programm soll primär die Beschaffung größerer Investitionen ermöglicht werden, die innovative und originelle Technologien darstellen und sich sehr positiv auf die Forschungslandschaft der MFHD (und des biomedizinischen Campus im weiteren Sinne) auswirken. Gefördert werden können nur Investitionen, die ein möglichst großes Nutzungsvolumen für eine große Anzahl von Nutzern gewährleiten und nicht redundant mit angemessener Infrastruktur in bestehenden Core Facilities und Einrichtungen sind. Insofern muss der gestellte Antrag klare Aussagen über die Verfügbarkeit der entsprechenden Infrastruktur sowie über Zugänglichkeit für andere Arbeitsgruppen und Einrichtungen enthalten. Die Medizinische Fakultät Heidelberg betont, dass die neuen Großgeräte möglichst in eine Core Facility integriert werden sollte, dazu wird ein fundiertes Core-Facility Konzept erwartet. Die Fakultät legt nahe, bereits bestehende oder die neu einzurichtenden Core Facilities möglichst mit der Cellnetworks Core Technology Platform (CCTP) der Universität zu verbinden. Die CCTP bildet die Dachorganisation für Core Technologie-Einrichtungen in den Lebenswissenschaften an der Universität.
Antragsvoraussetzungen und -verfahren:
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die hauptamtlich(i.d.R. mit mindestens 50% ihres Beschäftigungsverhältnisses) an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät Heidelberg angestellt und mindestens Arbeitsgruppenleiter:innen sind (Junior Group Leader der Medizinischen Fakultät (MFHD-JGL) können als Co-Antragsteller:innen in die Antragstellung aufgenommen werden). Das mögliche Antragsvolumen beträgt bis zu 500.000 EUR pro Antrag (Fakultätsanteil).
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In einer ersten Stufe werden die fristgerecht eingegangenen Anträge durch eine durch den Fakultätsvorstand bestätigte Auswahlkommission begutachtet und priorisiert. Die entsprechend hoch priorisierten Initiativen werden schriftlich informiert und haben dann die Möglichkeit, einen Großgeräteantrag nach Artikel 91b GG an die DFG zu richten. Die Bereitstellung der Fakultätsmittel wird von der zeitnahen Einreichung des Großgeräteantrages bei der DFG sowie der positiven Bewertung des Großgeräteantrages und Förderung der Beschaffung durch die DFG abhängig gemacht.
Bewerbung:
Die diesjährige Bewerbungsfrist für diese Förderlinie ist Freitag, der 10.10.2025, 12.00 Uhr.
Bewerbungen können ausschließlich elektronisch über E-Mail an Frau Martina Manns eingereicht werden. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Unterlagen gemäß den Bewerbungsrichtlinien vollständig sind; nicht vollständige Anträge können leider nicht in den Begutachtungsprozess aufgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass neben den unterschiedlichen Antragsteilen (wissenschaftliches Konzept, Angaben zu Drittmitteln und Publikationen, Bestätigungen usw., jeweils in pdf-Format) auch ein vollständig ausgefülltes Formular einzureichen ist.
Aktuelles
Die diesjährige Bewerbungsfrist für diese Förderlinie ist Freitag, der 10.10.2025, 12.00 Uhr.
Bewerbungen können ausschließlich elektronisch über E-Mail an Frau Martina Manns eingereicht werden.