Förderlinie 3

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Förderlinie 3

Unterstützung für bestehende oder neue Core Facilities

Ziel des Programmes
Antragsvoraussetzungen und -verfahren
Bewerbung
Aktuelles

Ziel des Programms:

Um Forschung auf höchstem Niveau zu ermöglichen, bedarf es einer ausgezeichneten technischen Infrastruktur, daher ist es von entscheidender Bedeutung, wichtiges Fachwissen und technologische Kompetenz in Form von „Core Facilities“ zu bündeln. Core Facilities werden dabei folgendermaßen definiert: Gemeinschaftlich genutzte Forschungsinfrastrukturen (zentral oder in wissenschaftliche Einrichtungen eingebunden), die den Fakultätsmitgliedern Zugang zu Großgeräten u/o Gerätezentren sowie die Nutzung spezieller Technologien ermöglicht und darüber hinaus Dienstleistungen, Beratungsleistungen sowie weiteren Service bieten.

Gemäß den Empfehlungen der Forschungskommission sowie den darauf basierenden Beschlüssen des Fakultätsvorstands wird mit der hier vorliegenden Förderlinie sowohl die Einrichtung neuer Core Facilities als auch der Betrieb bereits bestehender Core Facilities an der Medizinischen Fakultät finanziell unterstützt (Infrastrukturen, die bereits durch die Medizinische Fakultät co-finanziert werden, sind von dieser Fördermaßnahme ausgenommen). Die Ausschreibung wird jährlich einmal veröffentlicht.

Im Rahmen der Förderlinie können Mittel für Personal, Verbrauchsmittel, Wartungsverträge oder einmalig Geräte mit einem Anschaffungswert unter 50.000 EUR beantragt werden. Die finanzielle Unterstützung der Medizinischen Fakultät für Personal-, Sachmittel sowie Wartungsverträge ist als Anschubfinanzierung zu verstehen und auf maximal zwei Jahre begrenzt, danach erfolgt eine Zwischenevaluation, aufgrund derer ggfs. eine einjährige Verlängerung der Finanzierung in Aussicht gestellt werden kann. Eine dauerhafte Finanzierung durch die Medizinische Fakultät ist nicht möglich, die Core Facility sollte sich dauerhaft aus eigenen Mitteln (z.B. Nutzungsgebühren) oder anderen Finanzierungsquellen tragen.

Antragsvoraussetzungen und -verfahren:

Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät Heidelberg angestellt und mindestens Arbeitsgruppenleiter:innen sind (einschließlich der Junior Group Leader der Medizinischen Fakultät Heidelberg (MFHD-JGL). Das mögliche Antragsvolumen beträgt maximal 125.000 EUR pro Antrag (Fakultätsanteil). Für die Antragstellung ist zwingend ein Eigenanteil in Höhe von 30% durch die antragstellende Einrichtung zu tragen. Eine parallele Antragstellung in einer der beiden anderen Förderlinien des fakultätsinternen Programms für Mittelgroßgeräte (Förderlinie 1) und Großgeräte (Förderlinie 3) in der gleichen Ausschreibungsrunde ist nur dann möglich, wenn durch die Antragstellungen eine vollständig neue, für die Medizinische Fakultät wichtige Core Facility etabliert werden soll. In solchen Fällen sollte eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Forschungsdekanat erfolgen.

Bewerbung:

Die diesjährige Bewerbungsfrist für diese Förderlinie ist Freitag, der 10.10.2025, 12.00 Uhr. 

Bewerbungen können ausschließlich elektronisch über E-Mail an Frau Martina Manns eingereicht werden. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Unterlagen gemäß den Bewerbungsrichtlinien vollständig sind; nicht vollständige Anträge können leider nicht in den Begutachtungsprozess aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass neben den unterschiedlichen Antragsteilen (wissenschaftliches Konzept, Angaben zu Drittmitteln und Publikationen, Bestätigungen usw., jeweils in pdf-Format) auch ein vollständig ausgefülltes Formular einzureichen ist.

Aktuelles

Die diesjährige Bewerbungsfrist für diese Förderlinie ist Freitag, der 10.10.2025, 12.00 Uhr. 

Bewerbungen können ausschließlich elektronisch über E-Mail an Frau Martina Manns eingereicht werden.

Kontakt

Für Fragen zum Programm steht Ihnen das Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät Heidelberg gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin für das Programm ist:

Martina Manns, Dipl. Psych.


06221 56-8438

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