Förderlinie 1
Förderung von Forschungsgeräten mit einem Finanzvolumen zwischen 50.000 Euro und <200.000 Euro
Ziel des Programmes
Antragsvoraussetzungen und -verfahren
Bewerbung
Aktuelles
Ziel des Programms:
Mit dieser Förderlinie sollen mittelgroße Geräte mit einem Finanzvolumen zwischen 50.000 und <200.000 Euro gefördert werden, da diese durch andere Fördermaßnahmen i.d.R. nur schwer abzubilden aber für die tägliche Forschungsroutine unverzichtbar sind. Gemäß den Empfehlungen der Forschungskommission sowie den darauf basierenden Beschlüssen des Fakultätsvorstands sollen die bewilligten Mittel für Geräteinvestitionen, die ausschließlich der Forschung dienen eingesetzt werden; Mittel für Personal und Verbrauchsmittel können nicht beantragt werden. Die Ausschreibung wird jährlich einmal veröffentlicht.
Antragsvoraussetzungen und -verfahren:
Antragsberechtigt sind ausschließlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die hauptamtlich (Mit i.d.R. mehr als 50% ihrer Beschäftigung) an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät Heidelberg angestellt und mindestens Arbeitsgruppenleiter:innen sind (einschließlich der Junior Group Leader der Medizinischen Fakultät Heidelberg (MFHD-JGL)). Bevorzugt werden Anträge für Geräte, die
- zwingend aktualisiert oder ersetzt werden müssen und die von besonderer Wichtigkeit für Forschungsgruppen an Institute/Kliniken sind;
- neue oder bisher nicht (oder nicht hinreichend) vorhandene Methoden ermöglichen sowie
- nachweislich von mehreren Arbeitsgruppen u/o Instituten u/o Kliniken genutzt werden.
Für die Antragstellung ist ein Eigenbeitrag in Höhe von 30% der Beschaffungskosten durch die antragstellende Einrichtung zu tragen. Das Antragsverfahren ist einstufig, die eingegangenen Anträge werden durch eine Auswahlkommission begutachtet.