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Informationen für Betreuende

Gem. § 6 Promotionsordnung „Dr. med./dent.“ können alle unserer Fakultät angehörigen Hochschullehrer*innen und Privatdozenten*innen Doktoranden/Doktorandinnen betreuen.

Neben Ihren im § 6 Promotionsordnung festgelegten Betreuungsaufgaben sind Sie als offizielle(r) Betreuer(in) (Doktorvater/Doktormutter) verpflichtet:

  • eine Anerkennung der ZAB für den ausländischen Hochschulabschluss Ihres Kandidaten oder Ihrer Kandidatin einzuholen (s. Zulassung zur Promotion),
  • ein Votum der zuständigen Ethikkommission bzw. eine Tierversuchsgenehmigung einzuholen,
  • ein Votum Informativum zur Dissertation Ihres oder Ihrer Promovierenden abzugeben,
  • als einer der zwei Prüfer die mündliche Prüfung (Disputation) abzuhalten.
  • Unterstützung der DoktorandInnen bei der Erfüllung der Anforderungen des Mediss-Promotionsprogramms

Falls die von Ihnen zu betreuende Doktorandin/der von Ihnen zu betreuende Doktorand zum Zeitpunkt Ihrer Habilitation bereits angenommen wurde, kann ein Betreuerwechsel vorgenommen werden. Ein Betreuerwechsel ist schriftlich mitzuteilen, ehemalige(r) und neue(r) Betreuer(in) müssen einvernehmlich unterschreiben. Eine neue Promotionsvereinbarung ist abzuschließen.

Zulassung zur Promotion

Zum "Dr. med. (dent)" können folgende Bewerberinnen/Bewerber zugelassen werden:

  • mit abgeschlossenem deutschen ärztlichen bzw. zahnärztlichen Studium
  • studienbegleitend nach abgelegter (zahn)ärztlicher Zwischenprüfung (bei Nachweis der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule)
  • mit ausländischem (zahn)medizinischen Studienabschluss

a) nur nach abgeschlossenem ärztlichen bzw. zahnärztlichen Studium mit deutscher Berufserlaubnis / Approbation

b) oder nach positiver Bewertung des ausländischen Studienabschlusses durch die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) in Bonn

Absolventen/Absolventinnen der Med. Fakultät der Tongji Universität in Wuhan (eine Partner-Fakultät) müssen keine ZAB-Bescheinigung vorlegen.

Achtung: Bei Bewerber/innen aus China, Vietnam und Indien muss zusätzlich ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS), bzw. Akademische Prüfstelle (APS) in Vietnam - Auswärtiges Amt (diplo.de); APS - Academic Evaluation Centre (aps-india.de), vorliegen. Nach Erhalt des APS-Zertifikats und der Zulassung an einer deutschen Hochschule können die Bewerber(innen) ihre Visumsanträge direkt bei der APS einreichen.

In der ZAB-Datenbank 'anabin' finden Sie Listen der meisten ausländischen Universitäten und Abschlüsse mit Informationen über ihre Anerkennung. Bei Hochschulabschlüssen aus der EU reicht für die Anmeldung i. d. R. ein Ausdruck aus der anabin-Datenbank, die die Äquivalenz bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass die ZAB einige Wochen/Monate für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse benötigt. Deswegen ist es dringend zu empfehlen, die Anfrage noch vor der Einreise des Kandidaten/der Kandidatin zu stellen. Die ZAB soll um eine Stellungnahme zur Promotionszulassung (nicht zur Berufszulassung oder Zeugnisbewertung!) gebeten werden.

Das mit der Zentralstelle abgestimmte Muster für das Anschreiben stellt Ihnen das Promotionsbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung. (Das DKFZ bittet die Betreuer*innen des Zentrums, sich bzgl. der Anfrage an die ZAB an die Personalabteilung oder die Graduiertenschule zu wenden.)

Folgende Dokumente sind dabei in Kopie an die ZAB mitzusenden:

  1. Bachelor: Urkunde, Transcripts/Zeugnisse (in Originalsprache u. ggf. englische oder deutsche Übersetzung durch vereidigte Übersetzer)
  2. Master: Urkunde, Transcripts/Zeugnisse (in Originalsprache u. ggf. englische oder deutsche Übersetzung durch vereidigte Übersetzer)

Promotionsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass gem. Promotionsordnung nur ein in Aussicht genommenes Promotionsthema angemeldet werden kann. Bis zur Anmeldung müssen die notwendigen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung / Ethikvotum) vorliegen, bzw. beantragt worden sein. Erst nach der Annahme als Doktorand*in kann der ISH-Zugang zur Bearbeitung des Promotionsprojektes vergeben werden.

Bei Übernahme der Betreuung ausländischer Kandidatinnen/Kandidaten ist außerdem zu beachten: Bewerber*innen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in einen Sprachkenntnisnachweis vorlegen.

Betreuung

Das MEDISS-Promotionsprogramm stellt Anforderungen an Ihre DoktorandInnen in den Bereichen gute wissenschaftliche Praxis, wissenschaftlicher Austausch und Kern-/Schlüsselkompetenzen. Sie als Betreuer möchten wir bitten, Ihren DoktorandInnen zu unterstützen, indem Sie diesen den Zugang zu einem DoktorandInnen-/ Arbeitsgruppenseminar, einem Literaturseminar/ Journal Club und einer nationalen/internationalen Konferenz ermöglichen. Besprechen Sie zudem gemeinsam, welche individuell auf das Thema und den/die DoktorandIn abgestimmte Kurse zum Erwerb von Kernkompetenzen für die wissenschaftliche Arbeit infrage kommen könnten.

Bewertung und Dauer der Promotion

Als offizielle Betreuerin /Betreuer schreiben Sie das Erstgutachten (Votum Informativum) über die Dissertationsschrift. Eine Vorlage für ein standardisiertes Erstgutachten und den Bewertungsbogen stellt Ihnen das Promotionsbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Ein Dr. med.-Verfahren an unserer Fakultät dauert ca. 18 Monate: mind. 12 Monate zur Fertigstellung der Dissertation plus ca. 6-8 Monate zum Einholen der Gutachten und zur Durchführung der mündlichen Prüfung. Die Zeit des Bewertungsverfahrens ist von Gutachter-Fristen, Sitzungsterminen oder möglichen Auflagen abhängig. Promovierende haben nach der Prüfungszulassung ein Jahr Zeit, den Termin für die Disputation zu organisieren.

Promovierende sollen bei der Einstellung darüber informiert werden, dass sie für die mündliche Prüfung evtl. nochmals einreisen müssen.

Informationen für Gutachter*innen

Gem. §9 Promotionsordnung ist neben dem Votum Informativum mindestens ein weiteres Gutachten einzuholen. Für eine Bewertung der Dissertation mit der Note "summa cum laude" holt der Promotionsausschuss zwei zusätzliche externe Gutachten ein.

Wir bitten Sie, Ihr unabhängiges strukturiertes Gutachten innerhalb von max. vier Wochen zu erstellen. Dabei sind die Bewertungskriterien der Fakultät zu berücksichtigen. In Ihrem Gutachten können Sie auf Mängel und Fehler hinzuweisen und die entsprechenden Korrekturen anfordern. Die korrigierte Fassung der Dissertationsschrift mit Auflistung der vorgenommenen Änderungen wird Ihnen u. U. zur abschließenden Begutachtung erneut zugesandt. Die Vorlage für ein strukturiertes Gutachten wird Ihnen vom Promotionsbüro zugesandt. Wir beantworten auch gerne alle Rückfragen, die sich beim Erstellen eines Gutachtens ergeben. 

Für Ihre Mühe möchten wir uns an dieser Stelle sehr herzlich bedanken!

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