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Informationen für Betreuende

Gem. § 6 Promotionsordnung können alle unserer Fakultät angehörigen Hochschullehrer*innen und Privatdozenten*innen Doktoranden/Doktorandinnen betreuen.

Neben Ihren im § 6 Promotionsordnung festgelegten Betreuungsaufgaben sind Sie als offizielle(r) Betreuer(in) (Doktorvater/Doktormutter) verpflichtet:

  • eine Anerkennung der ZAB für den ausländischen Hochschulabschluss Ihres Kandidaten oder Ihrer Kandidatin einzuholen (s. Zulassung zur Promotion),
  • ein Votum der zuständigen Ethikkommission bzw. eine Tierversuchsgenehmigung einzuholen,
  • ein Votum Informativum zur Dissertation Ihres oder Ihrer Promovierenden abzugeben,
  • als einer der zwei Prüfer die mündliche Prüfung (Disputation) abhalten.

Falls die von Ihnen zu betreuende Doktorandin/der von Ihnen zu betreuende Doktorand zum Zeitpunkt Ihrer Habilitation bereits angenommen wurde, kann ein Betreuerwechsel vorgenommen werden. Ein Betreuerwechsel ist schriftlich mitzuteilen, ehemalige(r) und neue(r) Betreuer(in) müssen einvernehmlich unterschreiben. Eine neue Promotionsvereinbarung ist abzuschließen.

Zulassung zur Promotion

Zum "Dr. sc. hum" können folgende Bewerberinnen/Bewerber zugelassen werden:

  • mit abgeschlossenem deutschen Studium
  • mit ausländischem Studienabschluss

Die Bewertung des ausländischen Studienabschlusses durch die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) in Bonn ist bei der Anmeldung der Promotion vorzulegen, damit die Zulassungsfähigkeit des Kandidaten / der Kandidatin geprüft werden kann.

Achtung: Bei Bewerber/innen aus China muss zusätzlich ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) vorliegen. Nach Erhalt des APS-Zertifikats und der Zulassung an einer deutschen Hochschule können die Bewerber(innen) ihre Visumsanträge direkt bei der APS einreichen.

In der ZAB-Datenbank 'anabin' finden Sie Listen der meisten ausländischen Universitäten und Abschlüsse mit Informationen über ihre Anerkennung. Bei Hochschulabschlüssen aus der EU reicht für die Anmeldung i. d. R. ein Ausdruck aus der anabin-Datenbank, die die Äquivalenz bestätigt.

Bitte beachten Sie, dass die ZAB einige Wochen/Monate für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse benötigt. Deswegen ist es dringend zu empfehlen, die Anfrage noch vor der Einreise des Kandidaten/der Kandidatin zu stellen. Die ZAB soll um eine Stellungnahme zur Promotionszulassung (nicht zur Berufszulassung oder Zeugnisbewertung!) gebeten werden.

Das mit der Zentralstelle abgestimmte Muster für das Anschreiben stellt Ihnen das Promotionsbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung. (Das DKFZ bittet die Betreuer*innen des Zentrums, sich bzgl. der Anfrage an die ZAB an die Personalabteilung oder die Graduiertenschule zu wenden.)

Folgende Dokumente sind dabei in Kopie an die ZAB mitzusenden:

  1. Bachelor: Urkunde, Transcripts/Zeugnisse (in Originalsprache u. ggf. englische oder deutsche Übersetzung durch vereidigte Übersetzer)
  2. Master: Urkunde, Transcripts/Zeugnisse (in Originalsprache u. ggf. englische oder deutsche Übersetzung durch vereidigte Übersetzer)

Promotionsanmeldung

Bitte beachten Sie, dass gem. Promotionsordnung nur ein in Aussicht genommenes Promotionsthema angemeldet werden kann. Bis zur Anmeldung müssen die notwendigen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung / Ethikvotum) vorliegen, bzw. beantragt worden sein. Erst nach der Annahme als Doktorand*in kann der ISH-Zugang zur Bearbeitung des Promotionsprojektes vergeben werden.

Bei Übernahme der Betreuung ausländischer Kandidatinnen/Kandidaten ist außerdem zu beachten: Bewerber*innen, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen zum Antrag auf Annahme als Doktorand*in einen Sprachkenntnisnachweis vorlegen.

Bewertung und Dauer der Promotion

Als offizielle Betreuerin / Betreuer schreiben Sie das Erstgutachten (Votum informativum) über die Dissertationsschrift. Eine Vorlage für den Bewertungsbogen stellt Ihnen das Promotionsbüro auf Anfrage gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass ab dem WS 2023/24 die Note der Betreuerin / des Betreuers den weiteren GutachterInnen nicht mehr mitgeteilt wird. Bitte tragen Sie daher Ihre Bewertung ausschließlich auf dem Bewertungsbogen ein.

Im Falle von summa cum laude sollten die Vorschläge für externe GutachterInnen zusammen mit dem Votum eingereicht werden. 

Ein Magna- oder Summa- Vorschlag im Votum informativum kann auch ohne einer Veröffentlichung zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ab dem WS 2023/24 angenommen werden, wenn spätestens vier Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung eine entsprechende Publikation vorliegt und durch den Promotionsausschuss akzeptiert ist.

Ein Verfahren zum "Dr. sc. hum." an unserer Fakultät dauert ca. 36 Monate: mind. 24 Monate zur Fertigstellung der Dissertation plus ca. 6-8 Monate zum Einholen der Gutachten und zur Durchführung der mündlichen Prüfung. Die Zeit des Bewertungsverfahrens ist von Gutachten-Fristen, Sitzungsterminen oder möglichen Auflagen abhängig. Promovierende haben nach der Prüfungszulassung 6 Monate Zeit, den Termin für die mündliche Prüfung (Rigorosum) zu organisieren.

Promovierende sollen bei der Einstellung darüber informiert werden, dass sie für die mündliche Prüfung evtl. nochmals einreisen müssen.

Informationen für Gutachter*innen

Gem. §9 Promotionsordnung ist neben dem Votum Informativum mindestens ein weiteres Gutachten einzuholen. Für eine Bewertung der Dissertation mit der Note "summa cum laude" holt der Promotionsausschuss zwei zusätzliche externe Gutachten ein.

Wir bitten Sie, Ihr unabhängiges Gutachten innerhalb von max. vier Wochen (bei externer Begutachtung innerhalb von acht Wochen) zu erstellen. Auf der Basis der Bewertungskriterien der Fakultät können Sie ein frei formuliertes Gutachten erstellen. In Ihrem Gutachten können Sie auf Mängel und Fehler hinzuweisen und die entsprechenden Korrekturen anfordern. Die korrigierte Fassung der Dissertationsschrift mit Auflistung der vorgenommenen Änderungen wird Ihnen u. U. zur abschließenden Begutachtung erneut zugesandt.

Für Ihre Mühe möchten wir uns an dieser Stelle sehr herzlich bedanken!

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