- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung
- Strukturiertes Studienprogramm
- Schreiben der Dissertation
- Einreichung der Dissertation
- Begutachtung
- Mündliche Prüfung (Rigorosum)
- Urkunde & Führung des Doktorgrades
- Promotionsfeier & Preisverleihung
- Termine & Fristen
- Downloads
- FAQ
- Promotionsausschuss
- Informationen für Betreuende und GutachterInnen
Mündliche Prüfung (Rigorosum)
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Abauf der mündlichen Prüfung und zur Bewertung.
Vorbereitung
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der Dissertation abzulegen. In begründeten Fällen kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt werden. Prüfungstermin und Ort werden von dem Kandidaten / der Kandidatin mit den Mitgliedern der Prüfungskommission vereinbart und dem Promotionsbüro spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt.
Prüfung beinhaltet die Darstellung und Disputation der Dissertation sowie die allgemeine Befähigung des Doktoranden / der Doktorandin zur Erörterung wissenschaftlicher Fragestellungen im Bereich des Hauptfaches und der Nebenfächer. Die Nebenfächer wählt der Doktorand / die Doktorandin aus den klinischen und medizinisch-theoretischen Fächern, die an der Fakultät vertreten sind. Der Doktorand / die Doktorandin weist in der Prüfung die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit nach.
Die mündliche Prüfung soll etwa eine Stunde dauern. Davon umfasst die Präsentation der Dissertation 15-20 min.
Ablauf & Inhalt der Prüfung
Die mündliche Prüfung erfolgt im Hauptfach (Fach der Dissertation) und in zwei Nebenfächern. Die Nebenfächer werden aus den klinischen und medizinisch-theoretischen Fächern, die an der Medizinischen Fakultät vertreten sind (siehe Prüfungsfächer).
Die Dauer der mündlichen Prüfung soll eine Stunde nicht überschreiten, wobei dem Prüfling 15-20 Minuten Gelegenheit zur Vorstellung seiner Dissertation gegeben wird und anschließend die Arbeit diskutiert und Wissen im Hauptfach und in den beiden Nebenfächern geprüft wird.
Die Prüfung ist universitätsöffentlich. Auf Antrag des Doktoranden / der Doktorandin oder aus anderen wichtigen Gründen kann jede Form der Öffentlichkeit begrenzt oder ausgeschlossen werden. Die Beratung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses sind nicht öffentlich.
In begründeten Einzelfällen kann der Promotionsausschuss auf freiwilligen Antrag des Doktoranden / der Doktorandin zulassen, dass die mündliche Prüfung per Videokonferenz / Videotelefonie abgelegt wird (weitere Vorgaben s. Promotionsordnung).
Aktuelle Maßnahmen der Universität zum Schutz vor dem Coronavirus (uni-heidelberg.de) sowie die Beschlüsse des Klinikumsvorstandes und der Taskforce sind bei der Durchführung der mündlichen Prüfung zu berücksichtigen.
Bewertung der mündlichen Prüfung
Die Prüfungskommission (mindestens vier Mitglieder) wird nach Annahme der Dissertation vom Promotionsausschuss bestellt. Sie besteht aus dem Vorsitzenden (ein Mitglied des Promotionsausschusses), den Prüfern des Hauptfaches (i.d.R. der Doktorvater / die Doktormutter) und der beiden Nebenfächer.
Die mündliche Prüfung gilt nur als bestanden, wenn von allen Mitgliedern der Prüfungskommission mindestens eine genügende (rite) Leistung bestätigt wurde. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so kann sie innerhalb von 12 Monaten einmal wiederholt werden.
Bewertung der gesamten Promotionsleistung
Für die Gesamtbewertung der Promotionsleistung haben Dissertationsschrift und mündliche Prüfung gleiches Gewicht, wobei sich die schriftliche Leistung aus dem Durchschnitt der Noten des Votum informativum (Erstgutachten des Doktorvaters / der Doktormutter) und der beiden weiteren Gutachten ergibt und die mündliche Leistung aus dem Durchschnitt der vier Noten (drei Prüfungsfächer und Note der/des Prüfungsvorsitzenden). Bei einer Gesamtbewertung mit „summa cum laude“ sind zwei weitere externe Gutachten über die Dissertation erforderlich. Für die Endbewertung „summa cum laude“ müssen beide externen Gutachten vorschlagen, die Arbeit mit „summa cum laude“ zu bewerten.
Anstehende Prüfungstermine
Gemäß § 11 der Promotionsordnung der Universität Heidelberg für die Medizinischen Fakultäten zur Promotion zum Doctor scientiarum humanarum (Dr. sc. hum.) lädt die Medizinische Fakultät Heidelberg zu nachfolgenden mündlichen Prüfungen ein:
Cellular control of spontaneous replication in B cells infected by the Epstein-Barr virus
Datum: 28.04.2025
Zeit: 10:00 Uhr
Ort: INF 242 (Gebäude ATV), Raum A.0.105/106
In-phantom dosimetry study for target and organs at risk during breathing-induced otion: improving pancreatic cancer treatment by combining carbon ion and mini-beam irradiation
Datum: 11.04.2025
Zeit: 13:00 Uhr
Ort: REZ, Seminarraum 3.OG
Multi-country comparative analysis of paediatric regulatory frameworks and their impact on access to medicines in times of pandemic and beyond
Datum: 14.05.2025
Zeit: 13:30 Uhr
Ort: Raum K5 in den Marsilius Arkaden Turm West, 1. Stock
Fiscal Sustainability of Health Systems in sub-Saharan Africa: An Analytical Framework and Evidence from Zambia
Datum: 06.05.2025
Zeit: 14:00 Uhr
Ort: INF 130.2, Marsilius Arkaden, Raum K17
Design and implementation approaches for addressing infectious disease outbreaks: Insights from vaccine hesitancy and COVID-19 research
Datum: 16.04.2025
Zeit: 14:00 Uhr
Ort: Seminarraum 2, 1.OG, Marsilius-Kolleg, Im Neuenheimer Feld 130.1, 69120 Heidelberg
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