- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung
- Strukturiertes Studienprogramm
- Schreiben der Dissertation
- Einreichung der Dissertation
- Begutachtung
- Mündliche Prüfung (Rigorosum)
- Urkunde & Führung des Doktorgrades
- Promotionsfeier & Preisverleihung
- Termine & Fristen
- Downloads
- FAQ
- Promotionsausschuss
- Informationen für Betreuende und GutachterInnen
Studienprogramm
Zusätzlich zu den Forschungsaktivitäten der Doktorarbeit soll das Studienprogramm eine strukturierte Graduiertenausbildung mit theoretischen und praktischen Lerninhalten bieten. Dazu gehören wissenschaftliche Lehrinhalte ebenso wie die Ausbildung von Soft Skills und Kernkompetenzen. Das Studienprogramm wird in der Promotionsvereinbarung zwischen Betreuer / Betreuerin und Doktorand / Doktorandin vereinbart.
Das Studienprogramm ist gemäß § 5 PromO bei der Annahme zur Promotion vorzulegen und muss vom Promotionsausschuss genehmigt werden. Der Umfang des Studienprogramms soll in der Regel insgesamt 240 Stunden betragen.
Pflicht-Veranstaltungen sind unter anderem
- ein in Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer gewähltes sogenanntes Thesis Advisory Committee (TAC) bestehend aus mindestens drei in der Regel habilitierten, mindestens aber promovierten, voneinander unabhängigen Mitgliedern (s. weitere Informationen unten). Das TAC trifft sich in der Regel zum ersten Mal innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn der Doktorarbeit, dann zur Halbzeit und vor dem Verfassen der schriftlichen Promotionsleistung (im ersten, zweiten und dritten Jahr der Promotion). In der Regel 1 Woche vor jedem TAC-Meeting legt der Doktorand / die Doktorandin dem TAC einen aktuellen Bericht über den Fortschritt seines/ihres Promotionsprojektes vor. Über jedes TAC-Meeting ist ein Kurzprotokoll anzufertigen
- Kurse zur Guten Wissenschaftlichen Praxis (s. Seminarprogramm der Graduiertenakademie - Universität Heidelberg (uni-heidelberg.de)). Dabei wird neben dem Seminar “Good Scientific Praxis” auch der Kurs “Research Integrity” anerkannt, wenn alle Module erfolgreich absolviert wurden (insg. 6,5 Stunden).
- Literatur- und Forschungsseminare im Umfang von jeweils mindestens 1-2 Semesterwochenstunden
Wahl-Pflichtveranstaltungen (mindestens eine der drei folgenden Veranstaltungen):
- Methodenpraktika und -seminare,
- Laborpraktika,
- Teilnahme an Fachkongressen oder Doktorandenkongressen der Fakultät zur Vorstellung eigener Arbeiten.
Zum Studienprogramm gehören weiterhin u. A. die Vortragsreihen der wissenschaftlichen Einrichtungen, die die Promotionsfachrichtungen vertreten, Schulung von Schlüsselkompetenzen und Soft Skills.
Ein sog. Bluesheet sowie Einzelnachweise über die erfolgreiche Teilnahme an den o.g. Kursen und Veranstaltungen sind bei der Einreichung der Dissertationsschrift im Promotionsbüro vorzulegen.
Bei akkreditierten strukturierten Studienprogrammen (PhD-Programme am DKFZ und IZN sowie HIDSS4Health bei Vorlage der Nachweise über die Teilnahme an Journal clubs und voraussichtlich das DAAD-GSSP - Programm) ist der Nachweis über die Teilnahme am Studienprogramm vorzulegen. Die TAC-Fortschrittsberichte und ausgefüllte -Bewertungsformulare reichen Sie unabhängig davon nach jeder TAC-Sitzung im Promotionsbüro ein (med.promotion@med.uni-heidelberg.de). Bitte beachten Sie, dass nur die TAC-Sitzungen, die nach der Annahme als DoktorandIn durch den Promotionsausschuss stattfinden, für das Studienprogramm akzeptiert werden können.
Die erfolgreiche Teilnahme am Doktorandenprogramm wird im Promotionszeugnis bescheinigt.
Weitere Informationen zum Studienprogramm:
Thesis Advisory Committee (TAC)
- Jedes TAC besteht aus dem Doktorvater / der Doktormutter und mindestens zwei weiteren voneinander unabhängigen Mitgliedern. Diese stammen nicht aus demselben Fachbereich oder derselben Forschungsgruppe, verfügen aber über Fachwissen zu wissenschaftlichen Themen, die mit dem Forschungsthema zusammenhängen. In der Umsetzung bedeutet das, dass neben dem Doktorvater / der Doktormutter ein weiteres TAC-Mitglied aus demselben Institut / derselben Klinik kommen kann. Es darf aber nicht aus derselben Abteilung sein und soll von dem Doktorvater / der Doktormutter unabhängig sein. Das dritte TAC-Mitglied muss in Bezug auf Ihr Institut / Ihre Klinik extern sein.
- TAC-Mitglieder sind in der Regel habilitierte HochschullehrerInnen, können aber auch WissenschaftlerInnen mit mehrjähriger Erfahrung nach ihrer Promotion (z. B. Nachwuchsgruppenleiter) sein. Zwei von drei TAC-Mitgliedern sollen habilitiert sein (PD, apl. Prof., Prof.).
- Ihr Co-Betreuer / Ihre Co-Betreuerin kann ein weiteres (viertes) TAC-Mitglied sein.
- Originalunterschriften der TAC-Mitglieder sind nicht erforderlich. Elektronische Unterschriften / Scanns sind ausreichend.
Die aktuelle Promotionsordnung finden Sie im Mitteilungsblatt des Rektors.
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldung
- Strukturiertes Studienprogramm
- Schreiben der Dissertation
- Einreichung der Dissertation
- Begutachtung
- Mündliche Prüfung (Rigorosum)
- Urkunde & Führung des Doktorgrades
- Promotionsfeier & Preisverleihung
- Termine & Fristen
- Downloads
- FAQ
- Promotionsausschuss
- Informationen für Betreuende und GutachterInnen