Fakultät Akademische… Promotion Promotion zum Dr. sc.… Anmeldung

Anmeldung

Die Annahme als DoktorandIn ist vor Beginn einer Doktorarbeit beim zuständigen Promotionsausschuss zu beantragen.

Gemäß § 5 PromO sind Dissertationen bei Vergabe eines Themas anzumelden. Zwischen Annahme als Doktorand / Doktorandin und Abgabe der Dissertation müssen in der Regel 3 Jahre liegen.

Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf Patientendaten erst nach Annahme als DoktorandIn möglich ist. Der ISH-med-Zugang wird über die Promotionsvereinbarung (s. die Vorlage unten) beantragt.

Bei Diplomstudiengängen einer Fachhochschule oder Berufsakademie geht der Anmeldung das Eignungsfeststellungsverfahren voraus (§ 4 Abs. 5 PromO).

Eignungsfeststellungsverfahren Diplomstudiengänge (Fächerkatalog)

REGISTRIERUNG BEI HEIDOCS

Das Anlegen einer elektronischen Promotionsakte durch Registrierung im zentralen Online-Portal heiDOCS ist gem. §5 Abs. 3 PromO für die Anmeldung erforderlich. Die Daten sind durch den Doktoranden / die Doktorandin während der gesamten Promotionsdauer aktuell zu halten.

Online-Registrierung:
heiDOCS – Benutzerkonto für die Online-Promotionsakte anlegen
(bitte keine Registrierung bei bereits erfolgten Anmeldungen!)

Alle Fragen zur Online-Promotionsakte beantwortet das zentrale Doktorandenbüro auf den Seiten der Universität Heidelberg.

Einreichung der Anmeldeunterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen nur vollständig ein und registrieren Sie sich unbedingt vorher bei heiDOCS!

Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Unterlagen mit Originalunterschriften (bei TAC-Mitgliedern werden elektronische Unterschriften akzeptiert), die spätestens 3 Wochen vor der Sitzung im Promotionsbüro eingehen, an den Promotionsausschuss weitergegeben werden.

Erforderliche Unterlagen (zusammen mit der Checkliste einzureichen):

  1. Antrag auf Annahme als DoktorandIn (Vordruck)
  2. Promotionsvereinbarung (Doctoral Agreement Template) gem. § 5 Abs. 1 PromO (Vordruck). Beim Ausfüllen der Datenschutzerklärung bitte relevante Rechtsvorschriften (relevant legislation) beachten! Bitte erstellen Sie eine Kopie der Promotionsvereinbarung für Ihre Unterlagen.
  3. Kurzes Konzept der geplanten Dissertation (Vordruck)
  4. ggf. Kopien der Ethikvoten (§ 15 Berufsordnung) und/oder Tierversuchgsgehmigungen (§ 8 des Tierschutzgesetzes)
  5. Nachweis über das abgeschlossene Hochschulstudium in amtlich beglaubigter Kopie (kein Recyclingpapier!): Diplom + Prüfungszeugnis bzw. Bachelor und Master (jeweils Urkunde und Zeugnis)
  6. Kopie des Personalausweises / Reisepasses
  7. Ggf. Sprachkenntnisnachweis

Erforderlich bei ausländischen Abschlüssen:

amtlich beglaubigte Kopie Bachelor und Master, jeweils Urkunde und Zeugnis (in Originalsprache und ggf. englische oder deutsche Übersetzung) UND:

  • bei Abschlüssen außerhalb der EU mit gutachterlicher Stellungnahme der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) zur Promotionszulassung (Muster für das Anschreiben stellt das Promotionsbüro auf Anfrage zu Verfügung), bei Abschlüssen aus China zusätzlich mit APS;
  • bei Abschlüssen aus der EU mit einem Ausdruck aus der anabin-Datenbank der ZAB

Bei externen Promotionen:

  • Einverständniserklärung externe Einrichtung / Consent form by dissertation at external institutions (Vordruck)

Bitte beachten Sie

Die einzureichenden Unterlagen sind Prüfungsdokumente und müssen archivierbar sein. Fertigen Sie die Kopien daher nicht auf Recyclingpapier an!

Alle einzureichenden Originalunterlagen zum Promotionsverfahren verbleiben bei uns, bitte machen Sie sich daher für den persönlichen Gebrauch evtl. vorher Kopien. Das Promotionsbüro fertigt keine Kopien für Sie an!

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