Fakultät Akademische… Promotion Promotion zum Dr. sc.… Begutachtung

Begutachtung

Die Bewertung der schriftlichen Promotionsleistung dauert in der Regel ca. 6 Monate (Einholen der Gutachten, Auslagefristen, Semesterferien...). Sie werden automatisch schriftlich über Annahme der Arbeit, Korrekturauflagen oder fehlende Unterlagen informiert.

Die mündliche Prüfung ist innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der Dissertation abzulegen. In begründeten Fällen kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Vielzahl von Verfahren nicht immer möglich ist, Zwischenanfragen zum Stand des Verfahrens zu beantworten. 

Empfehlungen zur Beurteilung

GutachterInnen und der Promotionsausschuss berücksichtigen bei der Beurteilung einer Arbeit folgende Kriterien:

Zweit- und Drittgutachten

Sobald Sie Ihre Dissertation eingereicht haben und alle Unterlagen zum Antrag auf die Prüfungszulassung vorliegen, wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses ein/e Zweit- und Drittgutachter/in festgelegt (bleiben während des Verfahrens anonym). Die Gutachter/Gutachterinnen bewerten Zielsetzung, Ausführung und wissenschaftliche Aussage der Dissertation und schlagen dem Promotionsausschuss deren Annahme oder Ablehnung vor. Im Fall der Annahme der Dissertationsschrift bewerten sie diese nach Maßgabe der Bewertungskriterien der Fakultät. Sie können Auflagen für die endgültige Fassung der Dissertation empfehlen.

GutachterInnen sind vielbeschäftigte ProfessorInnen und PrivatdozentInnen, rechnen Sie damit, dass die Begutachtung ihre Zeit braucht; wir erinnern automatisch nach 4 Wochen.

Promotionsausschuss

Liegen das zweite und das dritte Gutachten vor, wird die Arbeit 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin an den Promotionsausschuss gesandt. Dieser entscheidet auf der Basis der vorliegenden Gutachten über die Bewertung, Annahme oder Ablehnung der Dissertation. Eventuelle Korrekturauflagen werden Ihnen mitgeteilt. Es ist in der Regel eine Korrekturversion möglich. Entscheidungen des Ausschusses werden den stimmberechtigten Mitgliedern des Fakultätsrates zur Kenntnis gebracht und die Gutachten zu deren Einsichtnahme 14 Tage im Dekanat offengelegt. Erst danach kann die Terminabsprache für die mündliche Prüfung erfolgen. 

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung ist innerhalb von 6 Monaten nach Annahme der Dissertation abzulegen. In begründeten Fällen kann vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragt werden. Prüfungstermin und Ort werden von dem Kandidaten / der Kandidatin mit den Mitgliedern der Prüfungskommission vereinbart und dem Promotionsbüro spätestens 4 Wochen vorher mitgeteilt.

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