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Urkunde & Führung des Doktorgrades

Sobald Ihre Promotionsleistung bewertet ist, die Promotionsunterlagen vollständig vorliegen und der Veröffentlichungspflicht nachgekommen wurde, wird Ihre Promotionsurkunde in Druck gegeben.

Veröffentlichung der Dissertationsschrift

Die Veröffentlichung kann gem. PromO §13 durch Publikation in einer wissenschaftlichen Zeitschrift in gedruckter und/oder elektronischer Form erfolgen. In diesem Fall sind der UB drei gedruckte Exemplare der im Promotionsverfahren vorgelegten Arbeit abzuliefern.

Falls die Daten Ihrer Dissertation bisher nicht in gedruckter oder elektronischer Form veröffentlicht wurden, sind Sie verpflichtet Ihre Dissertationsschrift über HeiDOK zu veröffentlichen. Vergessen Sie nicht, nach dem Hochladen der PDF-Datei den Vorgang zu bestätigen.

Urkunde

Sie erhalten eine Urkunde, welche die Originalunterschrift des Dekans trägt und gesiegelt ist. Der Urkundendruck / Einholen der Unterschrift des Dekans erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen.

Die kartonierten Urkunden werden einmal jährlich im Rahmen einer Feierstunde (siehe Promotionsfeier) verliehen, zu welcher Sie ca. 4 Wochen vorher eine gesonderte Einladung erhalten. Bitte denken Sie daher daran, dem Promotionsbüro eventuelle Adressenänderungen mitzuteilen! Wenn Sie an der Promotionsfeier nicht teilnehmen, wird Ihnen die kartonierte Urkunde ausgehändigt / zugesandt.

Bitte beachten Sie

Der Doktorgrad wird durch Abschluss eines Promotionsverfahrens erlangt und Sie sind erst nach Erhalt der Promotionsurkunde berechtigt, den Doktortitel zu führen!

Dabei handelt es sich beim Doktorgrad nicht um einen Titel, sondern um einen akademischen Grad – den höchsten in Deutschland.

Der Doktorgrad ist außerdem kein Namensbestandteil, auch wenn er in den Pass bzw. Personalausweis mit der Abkürzung Dr. eingetragen werden kann. Somit besteht kein Anredeanspruch unter Verwendung des Doktorgrades.

Bitte beachten Sie, dass Doktorgrade auch im Ausland ausschließlich in der verliehenen und per Urkunde nachweisbaren Form geführt werden dürfen, es gibt hier keine "Übersetzungen". Unbefugte Führung akademischer Grade wird gem. § 132a StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Somit ist z. B. der PhD ein Titel, der Ihnen ebenso wie der Doktorgrad explizit verliehen werden muss. Er darf erst dann geführt werden, wenn die Universität im Ausland den Doktorgrad offiziell vergibt bzw. Ihnen die Führung gestattet. Es steht im dortigen Ermessen, den hier erworbenen Doktorgrad als äquivalent zum PhD einzustufen.

Sollten Sie zusätzlich zur Promotionsurkunde eine Bestätigung Ihrer Promotion an der Medizinischen Fakultät Heidelberg benötigen, kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro direkt unter med.promotion@med.uni-heidelberg.de. Anfragen privater Firmen zur Promotionsbestätigung werden nicht bedient.

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