Fakultät Akademische… Promotion Promotion zum Dr. sc.… Schreiben der…

Schreiben der Dissertation

  • Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen und die Fähigkeit des Doktoranden/der Doktorandin zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit in dem Promotionsfach nachweisen.
  • Falls im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeit die Expertise Dritter in Anspruch genommen wurde, so muss dieses bzw. der Eigenanteil des Doktoranden/der Doktorandin eindeutig kenntlich gemacht werden.
  • Inhalte der Dissertation können bereits veröffentlicht sein. Hierbei muss der Doktorand/die Doktorandin mindestens Koautor der betreffenden Veröffentlichung sein. Entsprechende Dissertationskapitel müssen in diesem Fall jedoch explizit als bereits veröffentlicht gem. Abfassungsrichtlinien der Fakultät gekennzeichnet werden.
  • ln Ausnahmefällen kann auf Antrag beim Promotionsausschuss die Dissertationsleistung auch kumulativ erbracht werden.

Abfassungsrichtlinien

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Doktorarbeit in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Weitere Informationen zu Aufbau, Inhalt und Format finden Sie in den neuen Abfassungsrichtlinien (gültig ab 1.10.2024). Bei Fragen zu den neuen Abfassungsrichtlinien und speziell zur Verwendung von KI-basierten elektronischen Hilfsmittel wenden Sie sich ans Promotionsbüro (06221-5622712).

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine von DoktorandInnen erstellte Latex-Vorlage für eine Dissertationsschrift gem. Abfassungsrichtlinien 2.4.:

https://www.overleaf.com/latex/templates/heidelberg-university-medical-faculty-doctoral-thesis/fzxdxksbfqvm

Dieser Link ist lediglich als Hilfestellung für Sie gedacht und seine Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.

kumulative Dissertation

Wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (s. Promotionsordnung), können Sie anstelle der monographischen Dissertation eine publikationsbasierte Doktorarbeit, die sogenannte kumulative Dissertation, erstellen.

Betreuerwechsel

Betreuerwechsel können Sie von der Annahme als Doktorand bis zur Einreichung Ihrer Dissertation jederzeit beantragen.

Ein Betreuerwechsel ist schriftlich mitzuteilen, ehemaliger und neuer Betreuer müssen einvernehmlich unterschreiben. Eine neue Promotionsvereinbarung ist abzuschließen.

Verlängerung der Promotion

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihre Disertation innerhalb von 5 Jahren nach der Annahme als DoktorandIn bei der Fakultät einzureichen, muss rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist ein begründeter Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine neue Promotionsvereinbarung ist abzuschließen, es sei denn, die Verlängerung wird nur zur Fertigstellung der Dissertationsschrift beantragt.

Themenwechsel

Wenn Sie das gewählte Promotionsthema anpassen oder ändern müssen:

Ist das neue Thema durch die bei der Anmeldung eingereichter Projektbeschreibung (Exposé) gedeckt, bedarf die Anpassung des Titels keines weiteren Antrags.

Sollte sich das neue Promotionsthema aber stark von den in der Projektbeschreibung beschriebenen Arbeiten abweichen, ist ein formloser begründeter Antrag auf Themenwechsel zu stellen und eine neue Projektbeschreibung sowie eine neue Promotionsvereinbarung vorzulegen.

Abbruch

Bei Abbruch einer geplanten Promotion ist die Anmeldung nach Rücksprache mit dem Betreuer offiziell zurückzuziehen, damit Sie frei sind, sich neu zu bewerben. Es genügt ein kurzes Schreiben, unterschrieben von Ihnen und Ihrem Doktorvater /Ihrer Doktormutter.

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