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Bearbeitungsverfahren

von Anträgen für Sonstige Studien

Unser Ziel ist es, die Bearbeitung der Anträge für Antragstellende transparent und planbar zu gestalten. Als Voraussetzung für eine möglichst kurze Bearbeitungszeit ist es notwendig, dass die Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Die Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin vollständig vorliegen, damit die Studie in einer Sitzung besprochen werden kann. Kommissionssitzungen finden alle 14 Tage statt. Den Termin der nächsten Sitzung finden Sie unter dem Menüpunkt Sitzungstermine.

Bitte beachten Sie, dass bei einem besonders hohen Antragsaufkommen auch ein formal vollständiger Antrag bei rechtzeitiger Einreichung 14 Tage vor einer Sitzung ggf. erst in einer späteren Sitzung besprochen wird. Sollte die Begutachtung in einer bestimmten Sitzung erforderlich sein, kann im Vorfeld Kontakt mit der Geschäftsstelle aufgenommen werden.

Wenn keine Unterlagen nachgereicht werden müssen, liegt die Gesamtbearbeitungsdauer i. d. R. bei maximal 35 Tagen (obere Prozessdarstellung im Schaubild). Vor der Bewertung der Studie im Rahmen einer Kommissionssitzung werden die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Innerhalb von 10 Tagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung für vollständige Unterlagen, nach 35 Tagen Gesamtbearbeitungszeit liegt die abschließende Bewertung der Kommission vor, soweit keine inhaltliche Nachreichung zur Studie notwendig ist.

Falls eine Nachreichung von Unterlagen notwendig ist, liegt die Gesamtbearbeitungsdauer bei 60 Tagen (untere Prozessdarstellung im Schaubild). Sollte die Kommission zusätzliche Dokumente oder Informationen vor der abschließenden Bewertung benötigen, erhalten Sie nach 35 Tagen eine inhaltliche Nachforderung. Nach Eingang der Unterlagen innerhalb einer festgelegten Nachreichungsfrist von 12 Tagen erfolgt die Überprüfung der Unterlagen und die Konsolidierung der abschließenden Bewertung, was i. d. R. 13 Tage zusätzlich dauert.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Fristen um eine Selbstverpflichtung der Ethikkommission handelt. Unter besonderen Umständen, z. B. bei einem sehr hohen Aufkommen an Anträgen, können diese Fristen überschritten werden.  

CAVE

Bei Anträgen mit:

  • initial unvollständigen, nicht versionierten / nicht unterschriebenen Unterlagen (NE 1) oder
  • Nachreichungen außerhalb der festgelegten Frist von 12 Tagen (NE 2) sowie 
  • unvollständigen / nicht adäquaten Nachreichungen (NE 3)

ist eine Neueinreichung des Antrags erforderlich!

Dabei ist zu beachten, dass die vollständigen Antragsunterlagen inklusive der überarbeiteten / ergänzten Unterlagen als Neuantrag über die Internetplattform hochzuladen sind.

Für den neu eingereichten Antrag wird eine neue Studiennummer vergeben und es werden ggf. erneut Gebühren entsprechend der Gebührenordnung erhoben.

Sollte es nicht möglich sein die Nachreichung fristgerecht einzureichen, können Sie per E-Mail um eine Fristverlängerung bitten. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Gesamtbearbeitungszeit Ihres Antrags entsprechend verlängert.

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