Fakultät Akademische… Promotion Promotion zum Dr. med.… FAQ

FAQ

Fragen zum Promotionsverfahren

Die Eintragung "Dr." für Berufsdoktorate, sogenannte kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel ist nicht zulässig (GMBl 2009, §4 Abs. 1.3). Dies betrifft beispielsweise den "Dr. med. univ." (Österreich), den "dr. med." (Ungarn) oder den iranischen Doktor-Abschluss.

Hinweis: Informationen zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen finden Sie im entsprechenden Merkblatt des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK).

Ja, die Promotionsordnung schreibt nicht vor, dass Sie in Heidelberg studiert haben müssen. Bedingung ist, dass Sie einen Doktorvater/eine Doktormutter haben, der/die an unserer Fakultät habilitiert ist und weitere Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zum 30.03.2018 trat die Änderung des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg in Kraft. Gem. § 38 (5) „Personen, die als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, werden nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b immatrikuliert; dies gilt nicht für angenommene Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, wenn diese zuvor schriftlich gegenüber dem Rektorat erklärt haben, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen.“

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Immatrikulationspflicht hin. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe an der Universität Heidelberg befinden sich in Vorbereitung.

Die "Medizinische Fakultät Heidelberg" und die "Medizinische Fakultät Mannheim" sind zwei eigenständige Fakultäten der Universität Heidelberg mit einer gemeinsamen Promotionsordnung. Alle darüber hinausgehenden Regelungen zum Verfahrensablauf sowie die einzureichenden Unterlagen können voneinander abweichen. Für Ihr Promotionsverfahren ist diejenige Fakultät zuständig, an welcher Ihr Doktorvater / Ihre Doktormutter habilitiert ist.

Wenn Ihr(e) Betreuer(in) die Arbeitsstelle wechselt, jedoch weiterhin an unserer Fakultät habilitiert bleibt, behält er/sie das Recht zur Betreuung von Doktoranden. Falls seine/ihre Fakultätszugehörigkeit jedoch erlischt (z. B. bei Rufannahme), können zwar alle bereits angemeldeten Doktoranden noch über unsere Fakultät zu Ende betreut werden, aber keine neuen Kandidaten mehr angenommen werden.

Es ist zu bedenken, dass sich durch einen Stellenwechsel und die damit verbundenen Anforderungen am neuen Arbeitsplatz sowie die räumliche Distanz eine Betreuung oft schwieriger gestaltet. Man sollte daher intern klären, ob möglicherweise ein einvernehmlicher Betreuerwechsel innerhalb der Abteilung erwünscht bzw. sinnvoll ist.

Ja, die Promotionsordnung erlaubt die Einreichung der Dissertation in deutscher oder englischer Sprache, ein spezieller Antrag hierfür ist nicht erforderlich.

Eine ausschließlich ordungsgemäße Zitation reicht nicht aus, die Genehmigung des jeweiligen Verlages bzw. Journals ist einzuholen, ggf. sind auch Gebühren zu entrichten. Für Studierende bzw. Doktoranden gibt es dabei manchmal ein vereinfachtes Verfahren.

Soll die Dissertation an unserer Fakultät eingereicht werden, gelten PromO und Bestimmungen unserer Fakultät. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Der Doktorvater / die Doktormutter muss an unserer Fakultät habilitiert sein (§ 4, Abs. 1 PromO), eine Kooperation mit einer externen Institution ist unter  dieser Voraussetzung möglich.
  • Bitte beachten Sie, dass Tierversuchsgenehmigungen und Ethikvoten auch bei im Ausland erstellten Dissertationen vorzulegen sind, je nach Sprache des Dokuments ggf. nebst einer offiziellen Übersetzung.
  • Es ist eine Erklärung des externen Institutsleiters vorzulegen, die es dem Kandidaten gestattet, die dort erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen einer Dissertation an der Medizinischen Fakultät Heidelberg einzureichen (§ 4, Abs. 4 PromO).
  • Auf der fertigen Dissertationsschrift erscheint der/die offizielle (=an unserer Fakultät habilitierte) Betreuer/in nebst Klinik/Institut. Die Kooperationseinrichtung wird auf dem Titelblatt ergänzend erwähnt, der dortige Co-Betreuer wird in der Danksagung entsprechend gewürdigt; er erscheint nicht als Doktorvater bzw. Doktormutter.

Sie können mit einem Studienabschluss nur einmal promovieren. Dies gilt auch, wenn die Promotion oder ein entsprechendes Äquivalent (PhD) im Ausland erworben wurde. Wenn Sie bereits einen Doktortitel /PhD erworben haben, ist eine zweite Promotion an unserer Fakultät nur mit einem weiteren Studienabschluss möglich, z. B.:

  • Sie haben ein medizinisches und ein zahnmedizinisches Studium abgeschlossen. Damit können Sie einmal zum "Dr. med." und ein weiteres mal zum "Dr. med. dent." promovieren.
  • Sie haben ein Hochschuldiplom und ein (zahn)medizinisches Studium absolviert. In diesem Fall berechtigt Sie das Diplom zur Promotion zum "Dr. sc. hum." und das (zahn-)medizinische Examen zu einer Promotion zum "Dr. med." bzw. "Dr. med. dent."

Nicht als Promotion zählt ein im Ausland erworbener Doktorgrad, der lediglich als Studienabschluss-Zertifikat vergeben wird (ein sogenanntes Berufsdoktorat wie beispielsweise der österreichische "Dr. med. univ." oder der ungarische "dr. med.").

So ist auch der Studienabschluss eines "Medical Doctor" nicht zu verwechseln mit dem deutschen Titel eines "Dr. med.". Während der "Medical Doctor" als Studienabschluss dem deutschen medizinischen Staatsexamen vergleichbar ist, wäre unser medizinischer Doktorgrad zu übersetzen mit "Doctor of Medicine".

Nein. Der PhD ist ein Titel, der Ihnen ebenso wie der Doktortitel explizit verliehen werden muss. Er darf erst dann geführt werden, wenn die Universität im Ausland den Titel offiziell vergibt bzw. Ihnen die Führung gestattet. Es steht also im dortigen Ermessen, den hier erworbenen Doktortitel als äquivalent zum PhD einzustufen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Titel PhD ohne Ihnen persönlich verliehen worden zu sein weder hier noch im Ausland geführt werden darf, da dies gem. § 132a StGB einen Titelmissbrauch darstellt.

Grundsätzlich gilt, dass Titel auch im Ausland ausschließlich in der verliehenen und per Urkunde nachweisbaren Form geführt werden dürfen, es gibt hier keine "Übersetzungen".

Das MEDISS-Team ist erste Anlaufstelle in Konfliktfällen zur medizinischen Doktorarbeit.

Weitere Ansprechpersonen:

  • Vorsitzender des Promotionsausschusses Dr. med (dent.): Prof. Dr. Hugo Marti
  • Ombudspersonen für Promovierende der Universität Heidelberg: Sie verstehen sich als unabhängige und vertrauliche Beratungs- und Vermittlungsstelle, an die sich sowohl Promovierende als auch Betreuer/innen wenden können.

Fragen zum MEDISS-Promotionsprogramm

Nach Ihrer offiziellen Annahme als DoktorandIn erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Registrierungslink für die MEDISS-Plattform. Bitte nutzen Sie diesen Link zeitnah zur Vervollständigung Ihres Profils. Mit dem Abspeichern der Daten sind Sie im MEDISS-Programm registriert.

Ja, sobald Sie als DoktorandIn von der Fakultät angenommen wurden, bekommen Sie automatisch einen Registrierungslink für die MEDISS-Plattform zugeschickt. Beachten Sie, dass dies bis zu zwei Wochen benötigen kann. Dieser Link kann nur einmal benutzt und aus technischen Gründen nicht erneut versandt werden, bitte schließen Sie die Registrierung daher ohne Unterbrechung ab. Eine Anmeldung ist notwendig, da auf der Plattform die Kursanmeldung und -anerkennung geregelt wird.

Sie müssen in jedem Fall bei Abgabe Ihrer Dissertation im Promotionsbüro nachweisen, dass Sie erfolgreich am MEDISS-Promotionsprogramm teilgenommen haben. Wenn Sie sich nicht zu Beginn der Promotion für das Programm anmelden, kann sich die Abgabe der Dissertation verzögern.

Etwa zwei Wochen nach Ihre Annahme als DoktorandIn an der Medizinischen Fakultät Heidelberg bekommen Sie eine Mitteilung über Ihre Aufnahme in das MEDISS-Promotionsprogramm und die damit verbundenen Anforderungen. Sie können sich jedoch auch vor offizieller Annahme an das MEDISS-Team wenden und sich über die Anforderungen zu informieren.

Ja. Voraussetzung für die Anrechnung von Veranstaltungen ist, dass sie wissenschaftliche Kompetenzen vermitteln oder dem wissenschaftlichen Austausch dienen. Nicht angerechnet werden Veranstaltungen, welche Teil des Pflichtcurriculums eines (vorherigen) Studiums waren. Lediglich zusätzlich besuchte Wahlpflichtkurse werden angerechnet. Die Anrechnung erfolgt über die MEDISS-Plattform. Sollten Sie keinen Account auf der MEDISS-Plattform haben, erfolgt die Anrechnung weiterhin über die Geschäftsstelle des MEDISS-Promotionsprogramms.

Ja. Voraussetzung für die Anrechnung von Veranstaltungen ist, dass sie wissenschaftliche Kompetenzen vermitteln oder dem wissenschaftlichen Austausch dienen. Nicht angerechnet werden Veranstaltungen, welche Teil des Pflichtcurriculums eines (vorherigen) Studiums waren. Lediglich zusätzlich besuchte Wahlpflichtkurse werden angerechnet. Die Anrechnung erfolgt über die MEDISS-Plattform. Sollten Sie keinen Account auf der MEDISS-Plattform haben, erfolgt die Anrechnung weiterhin über die Geschäftsstelle des MEDISS-Promotionsprogramms.

Veranstaltungen anderer strukturierter Promotionsprogramme können für das MEDISS-Promotionsprogramm angerechnet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie alle Vorgaben des MEDISS-Promotionsprogramms erfüllen müssen, bevor Sie Ihre Dissertation einreichen. Die Teilnahme an einem anderen Programm entbindet Sie nicht von den Vorgaben des MEDISS-Promotionsprogramms.

Wenn Sie Ihre Dissertation an der Fakultät einreichen, benötigen Sie eine Bescheinigung des MEDISS-Promotionsprogramms, dass Sie alle Anforderungen erfüllt haben. Diese Bescheinigung stellt Ihnen die Geschäftsstelle des Programms aus.

Wie Sie der Kursliste entnehmen können, gibt es verschiedene Anbieter für mögliche Kurse. Bitte wenden Sie sich zur Anmeldung an die jeweiligen Ansprechpartner. Eine Abmeldung ist ebenfalls mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.

Die Anmeldung für Kurse, welche die MEDISS-Geschäftsstelle anbietet, können auf der Plattform vorgenommen werden. Bei fehlendem Zugang zur Plattform wird die Anmeldung per Mail gehandhabt.

Eine Abmeldung von bereits bestätigten Plätzen ist während der laufenden Anmeldefrist auf der Plattform möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist läuft die Abmeldung per Mail über die MEDISS-Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass ein kurzfristiges Absagen ohne ärztliches Attest zu einer 3-monatigen nachteiligen Berücksichtigung bei weiteren Kursbuchungen über die Plattform führt.

Bei unentschuldigtem Fehlen in Kursen der MEDISS-Geschäftsstelle ab 10 Minuten nach Beginn des Kurses verliert Ihre Kursanmeldung Ihre Gültigkeit. Sollten Sie zu spät kommen, melden Sie sich diesbezüglich bitte vor Kursbeginn beim MEDISS-Team.

Eine Anmeldung auf der MEDISS-Plattform ist mit Ihrer Uni-ID und zugehörigem Passwort bereits als Student möglich. Mit einem Studenten-Account können Sie nur eingeschränkt auf Funktionen der Plattform zugreifen.

Nach der offiziellen Annahme als DoktorandIn durch den Promotionsausschuss erhalten Sie automatisch eine Mail mit Registrierungslink für die MEDISS-Plattform, sowie eine Informationsemail zu den Anforderungen des MEDISS-Promotionsprogramms. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu drei Wochen dauern kann. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Uni-ID und das zugehörige Passwort. Bitte registrieren Sie sich nach Erhalt des Registrierungslinks zeitnah auf der MEDISS-Plattform, da der Link nicht erneut erstellt werden kann. Mit dem Abspeichern der Daten sind Sie im MEDISS-Programm registriert und können als Doktorand die erweiterten Funktionen der Plattform nutzen (Kursbuchung, Antrag auf Anerkennung, Transkript of Rekords).

Sollten Sie nicht im Besitz einer Uni-ID sein, wenden Sie sich bitte nach Erhalt des Registrierungslinks an die MEDISS-Geschäftsstelle.

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