Begutachtung
Die Bewertung der schriftlichen Promotionsleistung dauert in der Regel ca. 6 Monate (Einholen der Gutachten, Auslagefristen, Semesterferien...). Sie werden automatisch schriftlich über Annahme der Arbeit, Korrekturauflagen oder fehlende Unterlagen informiert.
Die mündliche Prüfung ist spätestens 12 Monate nach Abgabe des Notenvorschlags für die Dissertation durch den Promotionsausschuss abzulegen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bei der Vielzahl von Verfahren nicht immer möglich ist, Zwischenanfragen zum Stand des Verfahrens zu beantworten.
Empfehlungen zur Beurteilung
Folgende Kriterien werden bei der Bewertung einer Arbeit berücksichtigt:
Zweitgutachten
Sobald Sie Ihre Dissertation eingereicht haben und alle Unterlagen zum Antrag auf die Prüfungszulassung vorliegen, wird in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses ein/e Zweitgutachter/in festgelegt (bleibt während des Verfahrens anonym). Die Gutachter/Gutachterinnen bewerten Zielsetzung, Ausführung und wissenschaftliche Aussage der Dissertation und schlagen dem Promotionsausschuss deren Annahme oder Ablehnung vor. Im Fall der Annahme der Dissertationsschrift bewerten sie diese nach Maßgabe der Bewertungskriterien der Fakultät. Sie können Auflagen für die endgültige Fassung der Dissertation empfehlen.
Gutachter sind vielbeschäftigte Professoren und Privatdozenten, rechnen Sie damit, dass die Begutachtung ihre Zeit braucht; wir erinnern automatisch nach 4 Wochen.
Promotionsausschuss
Liegt das zweite Gutachten vor, wird die Arbeit 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin an den Promotionsausschuss gesandt. Dieser erarbeitet auf der Grundlage der Gutachten und der Bewertungskriterien einen Notenvorschlag. Eventuelle Korrekturauflagen werden Ihnen mitgeteilt.
Mündliche Prüfung
Nachdem vom Ausschuss ein positiver Notenvorschlag abgegeben und die Prüfer bestimmt wurden, haben Sie ein Jahr Zeit, Ihre mündliche Prüfung (gem. § 11 PromO) zu organisieren. Dafür legen Sie mit Ihren Prüfern den Ort (z. B. Ihr AG-Seminarraum) und die Zeit für die Prüfung fest und informieren das Promotionsbüro mindestens vier Wochen vor der geplanten Prüfung zwecks Bekanntmachung (die Prüfung ist universitätsöffentlich).
Promotionskonferenz
Nach bestandener mündlicher Prüfung wird Ihre Dissertation zuerst dem Ausschuss (falls Notenvorschläge für die Gesamtbewertung von den Prüfern abgegeben wurden) und abschließend der Promotionskonferenz der Fakultät für die endgültige Annahme und Bewertung vorgelegt. Die Arbeiten liegen vor Beschlussfassung 14 Tage zur Einsichtnahme für die Mitglieder der Promotionskonferenz im Promotionsbüro aus.
Nach dieser abschließenden Bewertung werden Sie und Ihre Doktormutter / Ihr Doktorvater von uns schriftlich benachrichtigt und Ihnen wird mitgeteilt, wie viele Exemplare Ihrer Dissertation Sie zum Erfüllen Ihrer Veröffentlichungspflicht nachzureichen haben.