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Promotionsverfahren

Wichtige Hinweise

Seit dem 30.03.2018 besteht gem. Landeshochschulgesetz (LGH) Immatrikulationspflicht. Gem. aktueller Fassung (gültig ab 23.11.2024), § 38 (5): "Personen, die als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sind, werden nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe b immatrikuliert; dies gilt nicht für angenommene Doktorandinnen und Doktoranden, die an der Hochschule hauptberuflich tätig sind, wenn diese schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Rektorat erklärt haben, dass sie nicht immatrikuliert werden wollen. Personen, die nach der Annahme eine hauptberufliche Tätigkeit an der Hochschule aufnehmen, können mit deren Beginn auf Antrag exmatrikuliert werden. Eine Exmatrikulation vor dem Termin der mündlichen Prüfung unterbricht das Promotionsverfahren, soweit zum Zeitpunkt der Exmatrikulation keine Befreiung gemäß Satz 1 vorliegt. Die Unterbrechung des Promotionsverfahrens endet mit der erneuten Immatrikulation aufgrund der bisherigen Annahme als Doktorandin oder Doktorand oder durch eine Befreiung gemäß Satz 1 oder durch den endgültigen Abbruch der Promotion. Die Dauer der Unterbrechung wird auf die von der Hochschule geregelte Höchstdauer der Wirksamkeit der Zulassung zur Promotion angerechnet. …“

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Immatrikulationspflicht hin. Sie finden die Information über die konkreten Voraussetzungen und Dokumente für das Einschreiben an der Universität Heidelberg hier (s. auch Formale Schritte zum Beginn der Promotion - Universität Heidelberg (uni-heidelberg.de)).

Seit dem 01.01.2018 hat sich der Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) erweitert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Promotionsbüro und auf den Webseiten der Universität.

Es gelten neue Abfassungsrichtlinien für die Dissertation. Die UB bietet darauf angepasste Zitierstile für EndNote und Citavi an.

Angehende Doktoranden und Doktorandinnen bitten wir zu beachten, dass ausländische Bildungsabschlüsse erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss hin geprüft werden müssen, bevor Sie an der Fakultät angenommen werden können. Da dies je nach Land einige Monate bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn in Anspruch nehmen kann, sollten die entsprechenden Dokumente so früh wie möglich durch den Betreuer/die Betreuerin eingereicht werden.

Ansprechpersonen im Promotionsbüro

Die persönliche Vorsprache kann Dienstags (9-12 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Bitte schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an med.promotion(at)med.uni-heidelberg.de und teilen Sie uns Ihr Anliegen mit.

 

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