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Wissenschaftlicher Austausch

Der Fokus des MEDISS-Promotionsprogramms liegt auf dem wissenschaftlichen Austausch zwischen DoktorandInnen und erfahrenen WissenschaftlerInnen. Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen wird für den Pflichtbereich im MEDISS-Promotionsprogramm angerechnet:

  • 5-malige Teilnahme an Arbeitsgruppen- oder Doktorandenseminaren, einmal davon mit eigener Präsentation (3 QE)
  • 5-malige Teilnahme an Literaturseminaren, einmal davon mit eigener Präsentation (3 QE)
  • 1-malige Teilnahme an einer nationalen oder internationalen Fachkonferenz mit einem eigenen Posterbeitrag oder Vortrag, in den Ihre Arbeit eingeflossen ist (3 QE). Eine Erstautorenschaft ist nicht erforderlich. Als Nachweis gilt Ihr Teilnahmezertifikat über mindestens einen Tag und der Auszug Ihres eigenen Beitrags aus dem Abstract-Booklet.
  • 5-malige Teilnahme an wissenschaftlichen Fachvorträgen, z. B. Vorträge von eingeladenen Wissenschaftlern an der Universität (1 QE)

Wir empfehlen Ihnen, schon vor Anmeldung der Promotion im Promotionsbüro mit Ihrem Doktorvater / Ihrer Doktormutter zu besprechen, an welchen Veranstaltungen Sie teilnehmen können. Halten Sie dies in der abzuschließenden Promotionsvereinbarung fest.

Im Downloadbereich finden Sie Laufzettel, mit weiteren Details zu den Anforderungen. Über diesen können Sie sich zudem die Teilnahme an DoktorandInnenseminaren, Literaturseminaren und wissenschaftlichen Vorträgen bestätigen lassen.

Sollte es aufgrund individueller Umstände Schwierigkeiten mit den Anforderungen im Bereich "Wissenschaftlicher Austausch" geben, wenden Sie sich bitte an die MEDISS-Geschäftsstelle. In Härtefällen kann eine individuelle Sonderregelung zu den Anforderungen des MEDISS-Promotionsprogramms beantragt werden. Der dafür benötigte formelle Antrag wird der Programmkommission vorgelegt. Gerne beraten wir, das MEDISS-Team, Sie vorab und leiten, falls erwünscht, Ihren Antrag weiter.

Weitere wissenschaftliche Leistungen

Weitere wissenschaftliche Leistungen im Bereich des wissenschaftlichen Austausches können ebenfalls im Rahmen des MEDISS-Promotionsprogramms anerkannt werden. Darunter fallen z. B. Beiträge zu internen Symposien, einer zusätzlichen Konferenz oder der Besuch weiterer wissenschaftlicher Vorträge (letzteres max. 1 QE). Auch ein Forschungspraktikum, etwa im Rahmen eines Austausches der bvmd, kann mit maximal 3 QE anerkannt werden, wenn Sie einen Bericht anhand unserer Vorlage (siehe Downloadbereich) erstellen und bei uns einreichen.

Der Promotionskongress der Medizinischen Fakultät und der Fachschaft Heidelberg ist ebenfalls mit 2 QE als weitere wissenschaftliche Leistung im Wahlpflichtbereich anrechenbar. Der Promotionskongress kann nicht als Konferenzbeitrag im Pflichtbereich des MEDISS-Promotionsprogramms angerechnet werden.

Anerkennung

Die Anerkennung der Veranstaltungen geschieht über einen Antrag auf Anerkennung auf der MEDISS-Plattform. Benötigt wird ein Laufzettel oder eine Teilnahmebescheinigung. Im Falle eines eigenen Beitrags (Vortrag/Poster) auf einem Kongress/Retreat/Symposium dient der entsprechende Auszug aus dem Programm und zusätzlich eine Teilnahmebescheinigung als Nachweis über diese Leistung. Sollten Sie als angenommene DoktorandIn kein Profil auf der Plattform haben, wenden Sie sich bitte an das Mediss-Team.

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